Österreich: Sonntagsverkauf eingeschränkt
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Über diese Entscheidung des Obersten Gerichtshofs berichtete der Nachrichtendienst Tirol Online am 12. April 2006.
Auslöser des Gerichtsverfahrens sei die Klage einer Gartencenterkette gewesen, die sich gegen Verkaufsprivilegien von privaten Gärtnereien am Sonntag wandte.
Die Richter haben den Gärtnereien nun den Einzelverkauf von zugekauften Schnittblumen, aber auch von Zubehör wie Blumenerde, Töpfen, Deko-Material, Gehölzen und Lebensmitteln verboten. Erlaubt sei der Verkauf solcher Artikel jedoch dann, wenn sie für eine ebenfalls gekaufte Pflanze benötigt werden.
Auch wenn das Urteil eine Einschränkung bisheriger Rechte darstellt, wird es im österreichischen Gartenbau doch als Entlastung empfunden. In einem erstinstanzlichen Urteil war den Gärtnereien nämlich zunächst ausschließlich der Verkauf selbst produzierter Pflanzen erlaubt worden.
Eingeschränkte Genehmigungen für den Sonntagsverkauf gibt es beispielsweise in Tirol auch sonst. Bäcker dürfen nur verkaufen, wenn sie eine Konditorkonzession besitzen. In vielen Tourismusorten dürfen nur inhabergeführte Lebensmittelgeschäfte öffnen. ck
www.dega.de, 19. April 2006
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