ZVG: Entsorgung von Blumentöpfen
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Die Vierte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung ist seit 7. Januar 2006 in Deutschland in Kraft und definiert einen Teil der Blumentöpfe als Verpackungen. Keine Verpackung sind Blumentöpfe, die dazu bestimmt sind, dass die Pflanze während ihrer Lebenszeit darin verbleibt.
Vor allem Endverkaufsbetriebe müssen nun eine gesonderte Entsorgung von Töpfen nachweisen. Der ZVG empfiehlt, dass die Verkäufer von Beet- und Balkonpflanzen, Stauden oder Gehölzen beim DSD den Zeichennutzungsvertrag mit dieser Zusatzvereinbarung abschließen. Damit könnte auch Importware erfasst und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Der ZVG hat in Zusammenarbeit mit dem Bund deutscher Baumschulen (BdB) lange mit verschiedenen Systemanbietern verhandelt, um eine möglichst einfache und kostengünstige Regelung für verpackungsrelevante Blumentöpfe zu erreichen. Das Angebot des DSD erfüllt weitgehend die gewünschten Anforderungen.
Weitere Infos gibt es beim ZVG, den Gartenbau-Landesverbänden, dem BdB oder beim DSD. Dort gibt es auch den Zeichennutzungsvertrag und die Zusatzvereinbarung.
ZVG-Mitgliedsbetrieben steht unter www.g-net.de im Mitgliederbereich ein Umweltsammelblatt mit detaillierten Informationen zur Verfügung. ZVG
www.dega.de, 19. April 2006
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