Baumschulbranche entsetzt über Neuregelung im Bundesnaturschutzgesetz
Mehr als drei Jahre Kampf waren umsonst - das musste BdB-Präsident Karl-Heinz Plum nach der Entscheidung des Bundestags am 19. Juni 2009, über ein neugefasstes Bundesnaturschutzgesetz einräumen. Mit den Neuregelungen wird nun das Pflanzen gebietsfremder Gehölze genehmigungspflichtig. Der Bund deutscher Baumschulen (BdB) hatte sich gegen die Differenzierung von in Deutschland heimischen Gehölzen nach ihrer regionalen Herkunft ausgesprochen. Auch der Bundesrat hatte dem im Mai zugestimmt.
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Die neu in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommene Regelung, § 40, legt fest, dass sich heimische Gehölze der selben Art in einer „bestimmten“ Region Deutschlands genetisch von der einer anderen unterscheiden. Einen Beweis oder gar ein dafür geeignetes Nachprüfungsverfahren gibt es nicht. Überdies schreibt das Gesetz nicht einmal vor, in welcher Weise diese Regionalgebiete voneinander abzugrenzen sind, das heißt, welche Ausdehnung diese jeweils haben sollen. Ohne klare Identifikation der zu unterscheidenden Gehölze sei die Produktion oder der Handel von Gehölzen nicht vorstellbar, es sei denn, man schreibe dies in der detaillierten Weise vor, wie es im Forstvermehrungsgutgesetz erfolgt ist. BdB/Red
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