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CIOPORA DEUTSCHLAND

Sortenplagiate beschäftigen die Züchter

Nicht nur bei Konsum­gütern, sondern auch bei Pflanzensorten sind verschiedene Plagiate auf dem Markt. Diese Nachahmersorten nahmen einen großen Teil der Diskussion auf der diesjährigen Ciopora- Deutschland-Tagung ein.

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Ciopora ist die Gemeinschaft der Züchter vegetativ vermehrbarer Zier- und Obstpflanzen. Die Mitglieder von Ciopora Deutsch­land trafen sich im Februar in Hannover.

„Nachahmersorten“ entstehen vorwiegend aus Kreuzung und Selektion unter Verwendung einer geschützten Ursprungssorte und zeigen alle wesentlichen, wirtschaftlich bedeutende äußeren Merkmale der Ursprungssorte. Diese Sorten-„Plagiate“ fallen unter die Gruppe der „im wesentlichen abgeleiteten Sorten“ und damit unter den Schutz der Ausgangssorte, falls diese Sortenschutz hat.

Als weitere Gruppe gehören Sorten, die ausschließlich auf dem Genom einer Ursprungssorte basieren, in die Gruppe der abgeleiteten Sorten, so Prof. Dr. Jürgen Grunewaldt, Geschäftsführer von Ciopora Deutschland. Das ist der Fall bei Mutanten, Apomikten und gentechnisch veränderten Pflanzen.

Ciopora hat ein Positionspapier zu im wesentlichen abgeleiteten Sorten erarbeitet. Für letztere Gruppe gehen alle beobachteten Merkmalsänderungen (zum Beispiel Blütenfarbe) auf die Form der Ableitung zurück, nämlich Mutation, Apomixis oder genetische Modifikation und werden nicht als äußere Unterscheidungsmerkmale gewertet.

Für den Nachweis einer Nachahmersorte hat Ciopora keine Festlegung getroffen. Die Züchter sind aufgerufen, artspezifische Merkmalskataloge mit den wichtigen Merkmalen zusammenzustellen und die Grenzwerte festzulegen. Gleiches empfahl Rechtsanwalt Thomas Leidereiter, Hamburg. Die genetische Übereinstimmung muss laut Gesetz lediglich größer als 50% sein.

Bekanntes Beispiel: Knospenblüher

Während Nachahmersorten für Rosen bisher wenig Bedeutung haben, treten diese bei Beet- und Balkonpflanzen vermehrt auf, erläuterten Vertreter von Züchterfirmen.

Dr. Andrea Dohm, Selecta Klemm, Stuttgart, definierte Nachahmersorten zum einen als Sorten, die einer geschützten Sorte ähnlich sind. Zum anderen sind Nachahmersorten für sie aber auch solche, die nur in prominenten (besonderen) Merkmalen einer Ursprungssorte ähneln. Als Beispiel nannte Dohm die Knospenblüher bei Callunen.

„Ich erwarte klare Unterschiede“, sagte Andreas Kientzler, Gensingen. Er berichtete von einer Sortenanmeldung von Chamaesyce hypericifolia, die der Sorte ‘Diamond Frost’ ähnlich sei. Diese 2005 eingeführte und damals einzigartige Sorte habe Nachahmersorten gefunden. Kientzler empfiehlt, Mindestabstände für maßgebliche Merkmale festzulegen. Die Sorten vieler Arten werden ständig ähnlicher. Die Prüfämter können auf diese Entwicklung nicht im Sinne vieler Züchter angemessen reagieren und erteilen daher auch Sortenschutz für Nachahmersorten.

„Es passiert oft, dass man als Züchter Sorten findet, die einer anderen Sorte sehr ähneln“, berichtete Christian Evers, Firma Rosen Tantau, aus der Praxis. Bei genauer Untersuchung sind jedoch immer irgendwelche Unterschiede auszumachen. Evers plädierte dafür, die Abstände in der Merkmalsausprägung, die eine Sorte schützen, nicht zu weit zu setzen: „Es muss weiterhin möglich sein, Verbesserungen zu schaffen.“

Anmeldungen und Gebühren

2008 wurden 71 Zierpflanzen- und sechs Obstsorten zum nationalen Sortenschutz in Deutschland angemeldet, sagte Dr. Friedrich Laidig, Bundessortenamt Hannover. Zusätzlich prüfte das Bundessortenamt 364 Zierpflanzen- und 41 Obstsorten im Auftrag des Gemeinschaftlichen Sortenamts CPVO für den europäischen Sortenschutz.

Die Gebühren für den nationalen Sortenschutz sollen steigen, weil das Bundessortenamt aufgefordert ist, einen höheren Kostendeckungsgrad zu erreichen. 2008 lag der Kostendeckungsgrad bei 35%. Er soll nun auf über 50% steigen.

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