EU-Pflanzenschutzgesetz: ZVG sieht Vor- und Nachteile
Den Kompromiss der Trilog-Verhandlungen zum Pflanzenschutz haben die Mitglieder des Europäischen Parlaments nach langen intensiven Verhandlungen und Diskussionen am Dienstag, 13. Januar, mehrheitlich verabschiedet.
Das Pflanzenschutzpaket umfasst die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sowie die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für einen nachhaltigen Einsatz von Pestiziden.
ZVG-Präsident Heinz Herker betont, dass der Zentralverband Gartenbau (ZVG) die Änderungswünsche nach der ersten Lesung als besonders kritisch ansah, die auch die Gärtner, insbesondere bei der Vielzahl der Kulturen, empfindlich getroffen hätten. Die Harmonisierung, eine zentrale Forderung des Berufsstandes, wäre nicht erreicht worden. Nach dieser sehr schlechten Ausgangslage sieht Herker den jetzt beschlossenen Kompromiss als tragbar an. Dies gelte vor allem hinsichtlich der Umstellung auf eine zonale Zulassung in Europa.
Hier seien, so Herker, die Mitgliedstaaten gefordert, diese Harmonisierung nicht wieder durch nationale Besonderheiten auszuhebeln. Dies sei für die Vielzahl der gartenbaulichen Kulturen in einem gemeinsamen Binnenmarkt nicht nachvollziehbar.
Der ZVG kritisiert die Abkehr von einer wissenschaftlich basierten Risikobewertung der Wirkstoffe und fordert für die künftigen Überprüfungen und Bewertungen wissenschaftlich fundierte
Kriterien. Auch in Zukunft sei verantwortungsvoller Pflanzenschutz unverzichtbar.
Im Hinblick auf die Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Pflanzenschutz weist Herker auf die langjährigen Erfahrungen und Umsetzung des kontrollierten integrierten Pflanzenschutzes im Obst- und Gemüsebau hin. Hier haben die Fachgruppen Gemüsebau und Obstbau schon Anfang der 1990er Jahre diesen Weg beschritten, betonen die Fachgruppenvorsitzenden Gerhard Schulz und Gerhard Kneib. Sie fordern die Industrie aber auch auf, an neuen modernen Wirkstoffen zu arbeiten, um die entstehenden Lücken rechtzeitig schließen zu können.
Herker weist abschließend darauf hin, dass wesentliche Elemente der Richtlinie wie beispielsweise die fundierte Ausbildung, die Geräteprüfung und der Aktionsplan zum nachhaltigen Pflanzenschutz in Deutschland bereits seit langem umgesetzt sind. Risikominderungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln finden auch weiterhin die Unterstützung des Gartenbaus, so der Gärtnerpräsident. ZVG
ZVG-Präsident Heinz Herker betont, dass der Zentralverband Gartenbau (ZVG) die Änderungswünsche nach der ersten Lesung als besonders kritisch ansah, die auch die Gärtner, insbesondere bei der Vielzahl der Kulturen, empfindlich getroffen hätten. Die Harmonisierung, eine zentrale Forderung des Berufsstandes, wäre nicht erreicht worden. Nach dieser sehr schlechten Ausgangslage sieht Herker den jetzt beschlossenen Kompromiss als tragbar an. Dies gelte vor allem hinsichtlich der Umstellung auf eine zonale Zulassung in Europa.
Hier seien, so Herker, die Mitgliedstaaten gefordert, diese Harmonisierung nicht wieder durch nationale Besonderheiten auszuhebeln. Dies sei für die Vielzahl der gartenbaulichen Kulturen in einem gemeinsamen Binnenmarkt nicht nachvollziehbar.
Der ZVG kritisiert die Abkehr von einer wissenschaftlich basierten Risikobewertung der Wirkstoffe und fordert für die künftigen Überprüfungen und Bewertungen wissenschaftlich fundierte
Kriterien. Auch in Zukunft sei verantwortungsvoller Pflanzenschutz unverzichtbar.
Im Hinblick auf die Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Pflanzenschutz weist Herker auf die langjährigen Erfahrungen und Umsetzung des kontrollierten integrierten Pflanzenschutzes im Obst- und Gemüsebau hin. Hier haben die Fachgruppen Gemüsebau und Obstbau schon Anfang der 1990er Jahre diesen Weg beschritten, betonen die Fachgruppenvorsitzenden Gerhard Schulz und Gerhard Kneib. Sie fordern die Industrie aber auch auf, an neuen modernen Wirkstoffen zu arbeiten, um die entstehenden Lücken rechtzeitig schließen zu können.
Herker weist abschließend darauf hin, dass wesentliche Elemente der Richtlinie wie beispielsweise die fundierte Ausbildung, die Geräteprüfung und der Aktionsplan zum nachhaltigen Pflanzenschutz in Deutschland bereits seit langem umgesetzt sind. Risikominderungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln finden auch weiterhin die Unterstützung des Gartenbaus, so der Gärtnerpräsident. ZVG