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EU verlängert Genehmigung des Absatzfondsgesetzes

Die Europäische Kommission hat die beihilferechtlichen Regelungen des deutschen Absatzfondsgesetzes bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.
Der Präsident der Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), Heinz Herker, begrüßt die Entscheidung
der EU, sichert sie doch die Absatzförderungsaktivitäten der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft GmbH (ZMP) und damit auch die Gemeinschaftswerbung für deutsche Gartenbaubauprodukte.

Für Maßnahmen der Marktberichterstattung der CMA und der ZMP stehen nach dieser Entscheidung, nach Aussage von CMA-Geschäftsführer Markus Kraus, in den nächsten fünf Jahren bis zu 610 Millionen Euro zur Verfügung.

Die EU-Genehmigung ist alle fünf Jahre erforderlich, da der Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft mit so genannten parafiskalischen Geldern arbeitet, die aus Sicht der Europäischen Kommission wie staatliche Gelder zu behandeln sind. Noch nicht abgeschlossen ist das Verfahren gegen das Absatzfondsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.
Auch hier wird in Kürze mit einer Entscheidung gerechnet.  (ZVG/CMA)