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Landwirtschaftliche Rentenbank

Landwirtschaftliche Rentenbank: Neue ­Förderangebote

Mit sofortiger Wirkung erweitert die Landwirtschaftliche Rentenbank das Spektrum ihrer Förderdarlehen. Dies betrifft sowohl die Finanzierungsangebote für Landwirte als auch Kredite für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche.

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Zum Programmstart am 17. November 2007 senkte die Förderbank außerdem die Zinsen ihrer Förderprogramme um bis zu 0,85 Prozentpunkte.

Über die mittel- und langfristigen Rentenbank-Darlehen können nahezu alle betrieblichen Vorhaben von landwirtschaftlichen Unternehmen finanziert werden. Die Förderung erfolgt jetzt unabhängig davon, ob es sich um gewerbliche oder nichtgewerbliche Unternehmen handelt. Auch die mittelfristige Finanzierung von Betriebsmitteln aller Art sei jetzt förderfähig. Das bisherige Liquiditätshilfedarlehen bleibt als eigenständiges Kreditprogramm für spezielle Situationen wie Wetterextreme verfügbar.

Weiterhin sollen zwei Zinskonditionen angeboten werden: Neben einer zinsgünstigen Basisförderung gibt es einen weiteren Zinsbonus für besonders förderwürdige Vorhaben.

Der Top-Zins steht weiterhin jungen Landwirten unter 41 Jahren – auch im Rahmen einer Personengesellschaft – zur Verfügung. Darüber hinaus werden Investitionen in den Umwelt- und Ressourcenschutz, den Verbraucherschutz oder im Bereich Bioenergie zum Top-Zins finanziert, so die Rentenbank. In der günstigsten Preisklasse (A) liegt der Top-Zins für Förderkredite mit einer Laufzeit von zehn Jahren jetzt bei effektiv 4,40% bei 10-jähriger Zinsbindung und 4,14% bei 5-jähriger Zinsbindung.

Die erweiterten Angebote umfassen die Finanzierung von investiven Maßnahmen und die Finanzierung von Betriebsmittelkäufen.



Förderung neuer Energien vom Land

Förderdarlehen für die Errichtung von Fotovoltaik-, Wind- und Wasserkraftanlagen gibt es aus einem neuen Programm. Auch die Verwertung nachwachsender Rohstoffe, beispielsweise in einer Biogasanlage, sei für alle kleinen und mittleren Energieerzeuger förderfähig.

Projekte mit besonders innovativem Charakter werden weiterhin aus dem bei der Rentenbank gebildeten Zweckvermögen des Bunds mit besonders zinsgünstigen Krediten finanziert oder bezuschusst.

Die Förderdarlehen der Rentenbank sind über die Hausbanken zu beantragen.

Mit Beantragung eines Darlehens muss zukünftig eine Erklärung des Kreditnehmers über die bereits erhaltenen Investitionsbeihilfen eingereicht werden.

Die Höhe der im Darlehen gegebenenfalls enthaltenen Beihilfe kann mithilfe des Darlehens- und Beihilfenrechners ermittelt werden. Dieser ist auf der Homepage der Rentenbank unter
http://www.rentenbank.de zu finden. Für alle Verwendungszwecke bietet die Rentenbank immer auch beihilfefreie Konditionen an. Rentenbank

 

(c) DEGA online



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