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Erbschaftsteuerreform

Erbschaftssteuer: ZVG sieht Reform überwiegend positiv

Weitgehend positiv bewertet der Zentralverband Gartenbau (ZVG) die Zustimmung des Bundestags zum Erbschaftssteuerreformgesetz, wenngleich einige Risiken für Gartenbau­unternehmen bestünden.
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Strukturelle Veränderungen der Betriebe, etwa beim Übergang von Landwirtschafts- zu Gewerbebetrieb während der Behaltefrist, wurden im Gesetz nicht berücksichtigt, so die Kritik des ZVG.

Hilfreich seien bei der steuerfreien Übergabe eines Betriebs an ein Familienmitglied die angehobenen Freibeträge für Ehegatten und Kinder. Ein Unsicherheitsfaktor sei dabei jedoch, dass sich die Bewertungsgrundlagen verschlechtert hätten. Als positiv für viele Gärtnerfamilien schätzt der ZVG die steuerfreie Weitergabe selbst genutzten Wohneigentums ein.

Für Gartenbaubetriebe mit landwirtschaftlichem Status führe die Bewertung unter Ertragsgesichtspunkten zu viel praxistauglicheren Ergebnissen. Das gelte auch für die vorgesehenen Fortführungsfristen von sieben oder zehn Jahren, während der zukünftig die Erbschaftsteuer abgeschmolzen werde. Allerdings bleibe abzuwarten, wie groß der Verwaltungsaufwand dafür sein werde.

Dass bei Verpachtungsfällen eine praktikable Lösung gefunden wurde, nämlich sie in die Begünstigung einzubeziehen, begrüßt der Zentralverband Gartenbau. Dies war auch eine der Änderungsforderungen, die ZVG-Präsident Heinz Herker vor den abschließenden Bundestagsberatungen nachdrücklich formulierte.

Bedauerlich sei, dass für Betriebe an der Schwelle zwischen Landwirtschaft und Gewerbe weiterhin eine Steuerfalle lauere, wenn dieser Übergang nicht bewusst, also vor einem Erbfall, gestaltet werden könne.ZVG

 

(c) DEGA online



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