Krankenkasse: Befreiungsanträge für 2009 stellen
Wie schon in der Vergangenheit können sich die Versicherten der Krankenkasse für den Gartenbau auch für 2009 von den Zuzahlungen befreien lassen.
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Für bestimmte medizinische Leistungen müssen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Zuzahlungen leisten. Versicherte der Krankenkasse für den Gartenbau können ab sofort Befreiungsanträge stellen. Das teilte die Krankenkasse für den Gartenbau in einer Pressemeldung mit.
Für die Zuzahlungen gelten individuelle jährliche Höchstbeträge, die sogenannten Belastungsgrenzen. Diese betragen 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken 1 %. Maximal diesen Betrag müssen die Versicherten selbst tragen. Wer heute schon weiß, dass er seine persönliche Belastungsgrenze im nächsten Jahr aller Voraussicht nach überschreiten wird, für den ist die Befreiung von der Zuzahlung sinnvoll.
Bei Antragstellung ermittelt die Krankenkasse für den Gartenbau die Höhe der individuellen Belastungsgrenze. Dieser Betrag muss vom Versicherten im Voraus bei der Kasse eingezahlt werden. Im Gegenzug erhält dieser einen Befreiungsausweis, der beim Arzt oder in der Apotheke vorzulegen ist, um die Leistungen zuzahlungsfrei zu erhalten.
Versicherte, die sich noch vor Jahreswechsel für die Befreiung entscheiden, erhalten von der Krankenkasse für den Gartenbau für das gesamte Kalenderjahr 2009 einen Befreiungsausweis. Der Antrag kann unter http://www.gartenbau.lsv.de heruntergeladen oder telefonisch bei der Krankenkasse unter 0561/9280 angefordert werden. DEGA
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