Ökosteuererstattung beantragen
Gartenbauunternehmen mit Unterglasanbau können wieder von der Steuerentlastung für Unternehmer gemäß § 54 des Energiesteuergesetzes, der sogenannten „Ökosteuer“, Gebrauch machen.
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Die Quoten bleiben nach Angaben des Zentralverbands Gartenbau (ZVG) im Vergleich zum vergangenen Jahr unverändert. Damals wurden sie nahezu verdoppelt: für Heizöl von 8,18 € auf 16,36 €/1000l, für Erdgas von 1,464 € auf 2,20 €/ MWh und für Flüssiggas von 14,02 € auf 24,24 €/1000kg. Die Entlastung wird nur gewährt, wenn der Entlastungsbetrag den Selbstbehalt von 205 € übersteigt.
Bei der von der EU genehmigten Beihilfe handelt es sich um eine Steuerbegünstigung für besonders energieintensive Unternehmen. Dabei geht es um die Begrenzung der Nettobelastung aus der Energiesteuer im Rahmen des Spitzensteuerausgleichs. Das Formular 1118 zur Antragstellung für 2008 ist im Internet unter http://www.zoll.de und dort im „Formularcenter“ unter der Rubrik „Vordrucke“ erhältlich. DEGA
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