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Bio-Zierpflanzen

Rechtliche Grundlagen

Genau wie die biologische Gemüseproduktion unterliegen auch biologische Zierpflanzen bestimmten Richtlinien. Was der Produzent beachten muss, hat Rita Schäfer von der LVG Heidelberg für DEGA zusammengetragen.

Veröffentlicht am
Neben ökologisch produziertem Obst und Gemüse werden auch Bio-Zierpflanzen angeboten. Hierzu zählen neben Schnittblumen und Topfpflanzen auch Beet- und Balkonpflanzen, Stauden, teilweise auch Gehölze und Kräuter. Für die Produktion der Bio-Zierpflanzen gelten dieselben Rechtsgrundlagen wie für die Erzeugung von Obst und Gemüse: Alle Anbauer in der Europäischen Union müssen die Vorgaben der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 einhalten. Diese EG-Öko-Verordnung legt den Mindeststandard für die Öko-Produktion fest, mit Details für Produktion und Kontrollen in acht Anhängen. Ab Januar 2009 wird die EG-Öko-Verordnung von 1991 durch die Neufassung Verordnung (EG) Nr. 834/2007 abgelöst. Die Durchführungsbestimmungen der neuen Öko-Verordnung wurden in...
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