Bio-Zierpflanzen
Rechtliche Grundlagen
Genau wie die biologische Gemüseproduktion unterliegen auch biologische Zierpflanzen bestimmten Richtlinien. Was der Produzent beachten muss, hat Rita Schäfer von der LVG Heidelberg für DEGA zusammengetragen.
- Veröffentlicht am
Neben ökologisch produziertem Obst und Gemüse werden auch Bio-Zierpflanzen angeboten. Hierzu zählen neben Schnittblumen und Topfpflanzen auch Beet- und Balkonpflanzen, Stauden, teilweise auch Gehölze und Kräuter. Für die Produktion der Bio-Zierpflanzen gelten dieselben Rechtsgrundlagen wie für die Erzeugung von Obst und Gemüse: Alle Anbauer in der Europäischen Union müssen die Vorgaben der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 einhalten. Diese EG-Öko-Verordnung legt den Mindeststandard für die Öko-Produktion fest, mit Details für Produktion und Kontrollen in acht Anhängen. Ab Januar 2009 wird die EG-Öko-Verordnung von 1991 durch die Neufassung Verordnung (EG) Nr. 834/2007 abgelöst. Die Durchführungsbestimmungen der neuen Öko-Verordnung wurden in...
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