Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Agrarstatistikgesetz

Gartenbau berücksichtigen

Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:

Laut einer Pressemeldung des Zentralverbands Gartenbau (ZVG) brachten die ZVG-Vertreter bei einer Anhörung zum Entwurf des zweiten Gesetzes zur Agrarstatistik am 11. August im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) die Sorge zum Ausdruck, dass der Gartenbau in seiner Gesamtheit in der Statistik nicht mehr erkennbar sein wird. Dies beginne bei der Klassifikation der Wirtschaftszweige und setze sich in Teilen der pflanzenbaulichen Erhebungen fort. Der Gartenbau werde nur noch durch die Urproduktion abgebildet. Der gärtnerische Handels- und Dienstleistungsbereich bleibe in weiten Teilen unberücksichtigt. Dieser sollte auch in künftigen Gartenbauerhebungen möglichst umfassend einbezogen werden. Auch durch die Anhebung der Erfassungsgrenzen von 300m² auf 1000m² bei Unterglasflächen und von 3000m² auf 5000m² Gemüseanbaufläche im Freiland werde die Grundgesamtheit in unzulässiger Weise reduziert und führe zu einer verzerrten Abbildung der gartenbaulichen Realitäten. DEGA/ZVG

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren