Risikogerechtes Zinssystem eingeführt
Wie die Landwirtschaftliche Rentenbank, Frankfurt am Main, mitteilte, wurde zum 1. Juli 2008 für die hauseigenen Sonder- und Programmkredite das Risikogerechte Zinssystem (RGZS) eingeführt. Mit diesem System setzten die deutschen Förderbanken Basel II um.
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Künftig werden die Kreditnehmer in Abhängigkeit von der Bonität und der Werthaltigkeit der gestellten Sicherheiten in eine von sieben Preisklassen mit festen Zinsobergrenzen eingruppiert. Je besser die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers und je werthaltiger die gestellten Sicherheiten sind, desto niedriger sei die Zinsobergrenze. Der tatsächlich vereinbarte Zins bleibt Verhandlungssache zwischen Hausbank und Kreditnehmer.
Für Kredite mit einer Laufzeit von zehn Jahren und 10-jähriger Zinsbindung gelten beispielsweise in den Sonderkreditprogrammen „Junglandwirte“ oder „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ je nach Preisklasse seit 1. Juli 2008 neue Zinsobergrenzen.
Für Darlehen über 125000 € entfallen künftig die Bearbeitungsgebühren. Durch das RGZS sollen sich für Landwirte die Chancen verbessern, ein entsprechend ihrer individuellen Risikosituation bepreistes Förderdarlehen der Rentenbank zu erhalten. Kreditnehmer mit guter Bonität zahlen einen niedrigeren Zinssatz. Unternehmen mit guten Perspektiven, aber schwächerer Bonität oder weniger werthaltigen Sicherheiten können Förderdarlehen erhalten. Da die Hausbanken ihren Kunden die ermittelte Bonitäts- und Besicherungsklasse erläutern müssen, hätten die Kreditnehmer außerdem die Möglichkeit, gezielt mit bonitätsverbessernden Maßnahmen ihren Zinssatz zu verbessern.
Nach Angaben der Förderbank dürfen die Sonderkredite neben anderen öffentlichen Mitteln, beispielsweise Zuschüssen, eingesetzt werden. Wie bei den Darlehen der Rentenbank üblich, sind die Kreditanträge an die Hausbank zu richten. Diese nehmen auch die Einstufung in die Preisklassen vor. DEGA
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