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Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln

ZVG-Präsidium richtet Resolution an die Bundesregierung

Das Präsidium des Zentralverbands Gartenbau (ZVG) hat sich, laut einer Pressemeldung, im Rahmen seiner jüngsten Sitzung mit den Entwicklungen der europäischen Pflanzenschutzpolitik befasst. Die Dringlichkeit der Lage veranlasste die Gartenbau-Unternehmer und berufsständischen Repräsentanten, mit einer Resolution nachdrücklich an die Bundesregierung zu appellieren.

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Heinz Herker, Präsident des ZVG, fordert im Sinne der im Verband organisierten Gärtner „ein klares Bekenntnis der nationalen Politik zum heimischen Anbau von Obst, Gemüse, Gehölzen und Zierpflanzen mit einem modernen und nachhaltigen Pflanzenschutz.“ Die Harmonisierung der Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln in Europa sei konsequent voranzutreiben. Unterschiedliche Bewertungsverfahren und -standards in den einzelnen Mitgliedsstaaten führten derzeit dazu, dass im Gartenbau, insbesondere bei Obst und Gemüse, in vielen Anwendungsgebieten keine ausreichenden Pflanzenschutzmittel mehr zur Verfügung stünden. Eine ausgewogene Resistenzstrategie im kontrollierten Integrierten Anbau werde zunehmend unmöglich.

Der ZVG appelliert an die Bundesregierung, sich nachdrücklich und kompromisslos für eine obligatorische Zulassung bei gleichen Anwendungsbestimmungen in den entsprechenden Zonen Europas einzusetzen. Zudem sollten sich die Mitglieder des Europäischen Parlaments ebenso für die zonale Zulassung mit gleichen Anwendungsbestimmungen entscheiden.

Mit großer Sorge begleitet der ZVG die aktuellen Entscheidungen zu den wirkstoffbezogenen gefahrenbedingten Ausschlusskriterien. Dies machte die Interessenvertretung der deutschen Gärtner bereits mehrfach öffentlich und gegenüber der Politik deutlich. Es sei davon auszugehen, dass aufgrund der Vorschläge des Agrarrates rund 5 bis 10% der Wirkstoffe wegfallen werden.

Der Zentralverband Gartenbau fordert die Bundesregierung auf, das tatsächliche Risiko beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu betrachten. Basis für Entscheidungen dürften nur wissenschaftlich fundierte Fakten sein. Vor der Verabschiedung der Verordnung sei eine Folgenabschätzung bei der Umsetzung der stoffbezogenen Ausschlusskriterien durchzuführen.DEGA

(c) DEGA online


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