Rückforderungen im Rahmen
Die EU-Kommission hatte im März entschieden, dass die Steuerbegünstigung für Unterglasbetriebe zumindest teilweise mit dem EU-Beihilferecht vereinbar ist. Die Bescheide sind in den Betrieben nun angekommen.
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Momentan prüfen die Betriebsinhaber, unterstützt von den Gartenbau-Landesverbänden und dem „Team Mineralölsteuer“ im Bundesverband Zierpflanzen (BVZ), ob die Daten in den Bescheiden korrekt berechnet wurden. Sie entsprechen im Großen und Ganzen den Erwartungen, die der ZVG als Sonderleistung für seine Mitglieder ermittelt hat. Somit blieben die Betroffenen in der Regel vor weiteren Überraschungen zur Mineralölsteuerrückerstattung gefeit. Insbesondere im Hinblick auf die kurze Rückzahlungsfrist, die auf den 30. Juni 2008 festgesetzt wurde, ist dies für die Unternehmer wichtig.
Nach Verhandlungen mit der Bundesregierung und den beteiligten Ministerien fielen die Ergebnisse für die Betroffenen in der Summe nun deutlich positiver aus als direkt nach der Entscheidung im März befürchtet. Dies war möglich durch die beihilferechtlich unbedenkliche Gewährung der De-Minimis-Beihilfe und die Fristverlängerung für die im Rahmen der EU-Entscheidung möglichen Erstattungsanträge der Jahre 2005 bis 2006.
Trotzdem wird für einige Unternehmen noch immer eine große Rückforderungssumme im Bescheid ausgewiesen. Insgesamt sind fast 7000 Unternehmen von einer Rückforderung für die Jahre 2001 bis 2004 betroffen.
Über die Gewährung der De-Minimis-Beihilfe konnte die Mehrzahl dieser Betriebe von dieser Rückforderung freigestellt werden. Die meisten Betroffenen hatten die entsprechenden Erklärungen rechtzeitig bei den Hauptzollämtern eingereicht. Nur rund 300 Firmen fehlten. ZVG
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