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Lohnaufwand

Nach Spezialaufwand und Allgemeinem Aufwand folgt in unserer Serie nun der Lohnaufwand. Wichtig ist dabei die Berücksichtigung der Arbeitsleistung nicht entlohnter Familienarbeitskräfte.
Veröffentlicht am
Colourbox.de
Wichtig ist zunächst zu definieren, was aus betriebswirtschaftlicher Sicht dem Lohnaufwand zuzuordnen ist. Zentral ist die Arbeitgeberbelastung für die Entgelte der abhängig beschäftigten Arbeitskräfte, das heißt der Bruttolohn sowie die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einschließlich der Berufsgenossenschaft. Bei der Betrachtung des Lohnaufwandes muss auch die Arbeitsleistung der nicht entlohnten Familienarbeitskräfte berücksichtigt werden. Diese erhalten kein Arbeitsentgelt im eigentlichen Sinne, sondern sie entnehmen dem Unternehmen einen Teil des Gewinns. Entlohnung der Betriebsleitung Da für die Familienarbeitskräfte kein festes Entgelt anfällt, ist eine betriebswirtschaftliche Bewertung des Arbeitseinsatzes notwendig. Diese...
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