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Weiterbildung gering qualifizierter Mitarbeiter

Arbeitsagentur zahlt Lohn- und Weiterbildungkosten

Mit dem Programm „Weiterbildung Gering­qualifizierter und ­beschäftigter Älterer in Unternehmen“ (WeGebAU 2007/2008) bietet die ­Bundesagentur für Arbeit finanzielle Unterstützung für die Weiterbildung von Arbeitnehmern an. Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittelständige Unternehmen.

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Das Programm bietet ungelernten Arbeitnehmern, die sich im Betrieb bewährt haben, die Möglichkeit, Teilqualifikationen zu erwerben; beispielsweise einen Führerschein oder einen Motorsägenschein. Aber auch das Nachholen des fehlenden Berufsabschlusses wird gefördert.

Das Programm bietet zwei Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:



Zum einen erhält der Arbeitgeber für den Zeitraum, in dem der Mitarbeiter keine Arbeitsleistung erbringt, einen Zuschuss zum Lohn einschließlich der darauf entfallenen Sozialversicherungsbeiträge.

Die Zu­schusshöhe wird individuell festgelegt. Dabei sind Zuschüsse bei extern stattfindenden Maßnahmen bis zu 100% möglich. Bei innerbetrieblichen Maßnahmen liegt die Zuschusshöhe bei bis zu 50%.



Zusätzlich werden die Lehrgangskosten sowie andere notwendige Weiterbildungskosten erstattet. Als Voraussetzung dafür muss die Qualifizierung von einer fachkundigen Stelle zugelassen sein.



Gefördert werden ungelernte Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss und Arbeitnehmer mit Abschluss, die mindestens seit vier Jahren in ungelernter Tätigkeit berufsfremd arbeiten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.



Ältere Arbeitnehmer haben Anspruch auf Förderung, wenn sie über 45 Jahre alt und in Unternehmen mit maximal 250 Mitarbeitern beschäftigt sind.



Ansprechpartner sind die örtliche Agentur für Arbeit und die für dieses Programm eingesetzten Weiterbildungsberater.



Von der Arbeitsagentur zertifizierte Träger und Bildungsmaßnahmen sind in der Datenbank Kursnet, auf

http://www.arbeitsagentur.de

zu finden.  gw

(c) DEGA online



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