Einheitliche europäische Rückstandshöchstmengen
„Endlich werden einheitliche europäische Rückstandswerte für zugelassene Pflanzenschutzmittel festgelegt“, wertete Heinz Herker aus Bochum, Präsident des Zentralverbands Gartenbau (ZVG), die Veröffentlichung der Rückstandshöchstmengen-Verordnung (EG) der Europäischen Kommission.
- Veröffentlicht am
Die Europäische Kommission hat am 1. März 2008 die Rückstandshöchstmengen-Verordnung (EG) Nr. 149/2008 vom 29. Januar 2008 mit den Anhängen zur Festlegung der Rückstandshöchstgehalte veröffentlicht. Die Verordnung umfasst 398 Seiten. Damit wird es zukünftig in Europa keine unterschiedlichen Rückstandswerte für gleiche Produkte geben. Wettbewerbsverzerrungen werden abgebaut.
Herker betonte, dass es jetzt für die weitere Pflanzenschutz-Politik in Europa darauf ankomme, die Harmonisierung auch der Pflanzenschutzmittel-Zulassung massiv zu verbessern. Die derzeitigen politischen Absichten seien für den Berufsstand allerdings äußerst besorgniserregend, wenn bei Umsetzung der Vorschläge nahezu 70% der Wirkstoffe in der EU künftig wegfallen würden. „Ein verantwortungsvoller, sachgerechter, integrierter Pflanzenschutz ist so nicht mehr möglich“, so der Gartenbau-Präsident.
Mit der Verordnung werden nunmehr die einheitlichen europäischen Rückstandshöchstgehalte festgelegt. Im Anhang II befinden sich die derzeit bereits harmonisierten europäischen Höchstmengen, die bisher in den jeweils nationalen Verordnungen umgesetzt wurden. In Anhang III befinden sich die vorläufigen Rückstandshöchstgehalte für die Wirkstoffe, über die bisher noch nicht für die Aufnahme in Anhang I der Richtlinie über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln entschieden wurde. In Anhang IV schließlich sind die Wirkstoffe aufgenommen worden, für die keine Rückstandshöchstgehalte erforderlich sind. Das Inkrafttreten der Verordnung ist auf sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union festgelegt. Damit tritt die Verordnung am 2. September 2008 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln in und auf Lebens- und Futtermitteln in der EU harmonisiert sein. Die entsprechenden Regelungen der jeweiligen nationalen Rückstandshöchstmengenverordnung sind ab diesem Zeitpunkt aufzuheben.
„Damit ist zum 2. September 2008 eine zentrale Forderung des Berufsstands zur Harmonisierung des europäischen Pflanzenschutzmittelrechts erfüllt“, betont Gerhard Schulz, Vorsitzender des Bundesausschusses Obst und Gemüse.ZVG/DEGA
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.