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Straßenreinigung

Gebühren vertreiben Baumschule aus Berlin

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Seit 1864 prägen die Späth’schen Baumschulen das Areal an der Späthstraße in Berlin-Treptow. Wegen immens hoher Straßenreinigungsgebühren für rund 12 ha Baumschulflächen an der Neuen Späthstraße musste die Eigentümergesellschaft der Grundstücke nun die Reißleine ziehen und hat die Flächen an einen Landwirt verpachten. Die Späth’schen Baumschulen verlagern ihre Freilandproduktion nach Brandenburg in die Nähe von Königs Wusterhausen, wo sie bereits Produktionsflächen betreiben. Die Firma konzentriert sich am Berliner Standort künftig auf Pflanzenverkauf, Pflanzenproduktion in Containern, Schaugärten, Hofcafé, Hofladen und Veranstaltungen.

Der Streit um die Gebühren der Berliner Stadtreinigung (BSR) schwelt seit bald zwei Jahren. Nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz sind Baumschulenflächen straßenreinigungsgebührenpflichtig. Für Flächen der Felder- und Weidewirtschaft gilt das nicht. Das Berliner Straßenreinigungsgesetz ermittelt die Gebühren zudem nicht auf Grundlage der Straßenlänge, sondern nach der Größe der angrenzenden Grundstücke.

Im strittigen Fall ist ein 300 m langes Verbindungsstück von der Späthstraße zur Autobahn A 113 als Anliegerstraße eingeordnet worden. Die BSR fordert von den Späth’schen Baumschulen Gebühren in Höhe von 17 000Euro jährlich für die Reinigung dieses Straßenstücks. Rückwirkend stehen Forderungen von mehr als 100 000Euro im Raum. Die BSR empfahl, einen Antrag auf Härtefallregelung zu stellen. Vom Amt sei dieser bislang abgelehnt worden.

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