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Verpackungsverordnung

Bundestag beschließt Änderung

Der Bundestag hat letzte Woche mehrheitlich die 5. Novelle der Verpackungsverordnung beschlossen. Damit stimmt der Bundestag ohne Einschränkung den Änderungen des Bundesrats zu.

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Die Verordnung sieht vor, dass in Zukunft alle Verpackungen, die bei privaten Haushalten anfallen, zuvor bei dualen Systemen lizenziert wurden. Zudem sind die Erstabfüller verpflichtet, diese Lizenzierung vorzunehmen. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hatte dagegen im gesamten parlamentarischen Verfahren darauf gedrängt, die Letztvertreiber zu verpflichten, um Wettbewerbsverzerrungen durch nicht lizenzierte Importware zu vermeiden.

Grundsätzlich begrüßt der ZVG die Absicht zu mehr Gerechtigkeit bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung. Das vorgesehene Instrument der Vollständigkeitserklärung hält der ZVG allerdings für nicht geeignet, dieses zu erreichen. Auch bisher konnte theoretisch die zuständige Behörde prüfen, ob Lizenzgebühren für die Beteiligung an einem dualen System gezahlt wurden. Das scheiterte allerdings in der Praxis am fehlenden Vollzug.

Nach wie vor bleibt offen, ob auch die Importeure von Verkaufsverpackungen erfasst und kontrolliert werden. Der ZVG befürchtet hier Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil der deutschen Pflanzen-Produzenten. Generell müsse die Verpackungsverordnung neu ausgerichtet werden. Das System müsse neu aufgestellt werden, um kosten- und nutzeneffizienter Wertstoffe einer Verwertung zuzuführen, so der ZVG. DEGA

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