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CIOPORA

Züchter fordern sanften Brexit von der EU und Großbritannien

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CIOPORA, die Internationale Vereinigung der Züchter von vegetativ vermehrbaren Zierpflanzen- und Obstsorten, verhandelt derzeit mit der EU-Kommission und Vertretern des Vereinigten Königreichs über den Brexit und dessen Folgen für die Züchter. „Fast alle kommerziell bedeutsamen Zierpflanzen- und Obstsorten, die in Großbritannien angebaut, dorthin importiert und dort konsumiert werden, sind derzeit durch gemeinschaftliche Sortenschutzrechte (CPVR) geschützt. Der Brexit könnte ernsthafte Verwerfungen in der britischen Gartenbaubranche und für Züchter hervorrufen, insbesondere dann, wenn der derzeit in der EU (inklusive GB) bestehende Sortenschutz über den Austrittstag (30. März 2019) hinaus nicht weiterhin in Großbritannien besteht", sagte Dr. Edgar Krieger, Generalsekretär von CIOPORA.

Ende 2016 waren insgesamt rund 25 000 Sorten in der EU durch gemeinschaftliche Sortenschutztitel geschützt, von denen etwa 14 000 Sorten zu Zierpflanzen- und Obstarten gehörten. Man kann davon ausgehen, dass im März 2019 mehr als 27 000 Sorten in der EU geschützt sind.

CIOPORA arbeitet daran, dass der EU-Sortenschutz nahtlos in das britische Gebiet überführt wird.

Für CIOPORA sind die wichtigsten Punkte in Bezug auf die Gültigkeit der Rechte:

  • Für alle Sorten, die vor dem Austrittstag durch einen gemeinschaftlichen Sortenschutz geschützt sind, soll für die Restlaufzeit auch weiterhin in Großbritannien Schutz bestehen. Dies würde am einfachsten dadurch erreicht werden, dass die EU-Sortenschutzrechte in nationale Sortenschutzrechte des Vereinigten Königreichs umgewandelt würden.
  • Das sollte auch für Sorten gelten, bei denen der Antrag auf EU-Sortenschutz vor dem Austrittstag eingereicht wurde, der Sortenschutztitel aber erst nach dem Austrittstag erteilt wird. Zumindest sollte das Antragsdatum für den EU-Schutz als Antragsdatum für den nationalen Schutz in Großbritannien akzeptiert werden, um einen Verlust der Neuheit der Sorte zu vermeiden.
  • Nach dem Austrittstag müssen die Züchter, die Sortenschutz in der EU und in Großbritannien haben möchten, wahrscheinlich beide Schutzrechte gesondert beantragen. Dies wird zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand und Kosten führen.
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