Unkraut thermisch bekämpfen
Feuer & Flamme
Unkrautbekämpfung mit Herbiziden ist auf Wegen und Plätzen nicht erlaubt. Das ist weithin bekannt, aber dass zu den Wegen auch diejenigen zwischen den Kulturflächen zählen, ist nicht jedem bewusst. Welche anderen Möglichkeiten der Unkrautbekämpfung bestehen, wurde auf dem Baumschulseminar der LVG Bad Zwischenahn im Dezember 2016 vorgestellt.
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Der Einsatz von Herbiziden (und anderen Pflanzenschutzmitteln) ist grundsätzlich nur auf land- oder forstwirtschaftlich sowie gärtnerisch genutzten Kulturflächen vorgesehen. In Ausnahmefällen dürfen Pflanzenschutzmittel auch auf anderen Flächen („Nichtkulturland") ausgebracht werden, wenn eine Genehmigung nach § 12 Abs. 2 PflSchG vorliegt, die aber für Gartenbaubetriebe normalerweise nicht erteilt wird. Da die Unkrautbekämpfung mit Steinreinigern und anderen Substanzen, die nicht als Pflanzenschutzmittel zugelassen sind, ebenso wenig erlaubt ist, bleibt nur die mechanische oder thermische Beseitigung vorhandener Unkräuter auf Wegen. Mechanisch Bekämpfen Grundsätzlich können Unkräuter natürlich gezupft oder von Hand aus Fugen gekratzt...
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