Wie entwickelt sich der Handel mit den USA?
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Wie schätzen Sie die Marktsituation für den Handel in und mit den USA mit Pflanzen aus Europa ein? Hat sich etwas verändert seit Amtsbeginn des neuen Präsidenten?
Die Fragen stellte Dr. Gisela Fischer-Klüver, Bilder: privat, Milan M/Shutterstock.com (Flagge)
Und Sie?
Wie antworten Sie auf unsere Monatsfrage? Sind Sie mit den Einschätzungen einverstanden oder haben Sie eine ganz andere Sicht? Schreiben Sie uns! dega@ulmer.de
Auf mexikanische Arbeitskräfte angewiesen
Elsner pac ist nicht selbst aktiv in den USA. Es gibt einige Lizenznehmer und Händler, die pac-Genetik auf diesem sehr speziellen Markt verkaufen. Bis jetzt gibt es keinerlei Einschränkungen, die auf den Machtwechsel im Weißen Haus zurückzuführen wären. Stecklinge unserer Genetik für den amerikanischen Markt kommen überwiegend vom amerikanischen Kontinent, aber auch aus Afrika. Ankündigungen des neuen Präsidenten, die Zuwanderung insbesondere aus Mexiko stoppen zu wollen, dürften nicht nur unter den Mexikanern für Unmut sorgen. Der gesamte Gartenbau und die Landwirtschaft im Westen der USA sind auf mexikanische Arbeitskräfte angewiesen. Da muss man wirklich erst abwarten, was am Ende davon überhaupt durchsetzbar ist.
Schutzrechte für europäische Züchtungen und Marken sind schon immer losgelöst von denen in Europa. Die Patentierung erfolgt nach US-amerikanischem Recht. Gesetzesänderungen, die Erschwernisse verursachen könnten, erwarte ich nicht. Tendenziell könnte es wohl sein, dass das Utility Patent eine größere Rolle spielt. Das hat aber nichts mit Trump zu tun. Sollte die Einfuhr von Stecklingen in die USA künftig erschwert werden und infolgedessen tatsächlich europäische Züchter an Marktpräsenz in den USA verlieren, werden sicher auch weniger Sorten dort zum Patent angemeldet. Im Grunde ist es aber noch zu früh, Aussagen zu diesen Themen zu machen. Es ist doch mehr oder weniger Spekulation.
Jörg Mehle ist Vertriebsleiter der Elsner pac
Vertriebsgesellschaft in Dresden.
Mehr elektronische Dokumente und steigende Kosten
Für Benary sind die USA nach wie vor ein Wachstumsmarkt. Dies hat mit unserer Marktposition und dem enormen Potenzial in den USA zu tun, da der Pro-Kopf-Verbrauch für Blumen noch immer sehr niedrig ist im Vergleich zu Zentraleuropa.
Seit Amtsbeginn des neuen Präsidenten hat sich nicht wirklich etwas verändert. Dokumente müssen vermehrt elektronisch sein, aber weniger Papier ist auch nicht schlecht.
Zukünftig werden die Importkosten vermutlich steigen. Die USA haben seit ewigen Zeiten ein Handelsdefizit. Dieses soll ausgeglichener gestaltet werden. Ob Importzölle der richtige Weg sind, stelle ich infrage, aber mittelfristig wird es zu steigenden Kosten kommen.
Der Handel wird meines Erachtens weder erschwert noch erleichtert. Die zukünftige Entwicklung ist eher eine Frage der Kostenstruktur und Kostenkontrolle.
Die Situation in Bezug auf die Schutzrechte wird sich vermutlich nicht gravierend ändern, und wenn, dann nur langsam. Die internationale Harmonisierung, durch CIOPORA, UPOV und weitere vorangetrieben, ist gut und muss weitergehen. Hier fahren Europa und die USA im Großen und Ganzen eine gemeinsame Linie. China ist da eher ein Brennpunkt. Die USA beschäftigen eher illegal importierte Gucci-Taschen und Rolex-Uhren, also Konsumgüter.
Matthias Mart ist Leiter Vertrieb und Marketing
Nordamerika für Benary.
Durchsetzung von Schutzrechten nicht schwierig
Die ersten Monate seit der Amtseinführung haben gezeigt, dass die jetzige Regierung ihre Ankündigungen aus dem Wahlkampf kaum umsetzen konnte oder wollte. Daher bin ich nicht sicher, ob der angekündigte „Protektionismus" sich bis in den Gartenbau erstrecken wird. Probleme können sich hier auf lange Sicht allenfalls in Form von Einfuhrbeschränkungen ergeben.
Ebenso sehe ich keine unmittelbaren Probleme bei der Einfuhr von Pflanzen aus den USA nach Europa. Solche mögen sich allenfalls in Reaktion auf eventuelle US-amerikanische Beschränkungen ergeben.
Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Schutzrechten erwarte ich keine. Sowohl Patente und Pflanzenpatente als auch Marken sind jeweils nach den nationalen Regelungen der USA geschützt und somit für ausländische Rechteinhaber ebenso durchsetzbar wie für US-amerikanische Unternehmen. Mit Blick auf die bestehenden internationalen Abkommen wird es sicherlich keine Beschränkungen der „Schutzrechtsfreiheiten" geben. Im Gegenteil: Die Benennung von Jay Clayton zum Vorsitz der Börsenaufsicht SEC zeigt, wie nah die neue Administration der Wirtschaft, zumindest in den USA, steht. Diese hat aber kein Interesse an Beschränkungen der Rechte an gewerblichen Schutzrechten.
Der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Thomas Leidereiter führt die Anwaltskanzlei Green Rights Rechtsanwaltskanzlei Leidereiter in Hamburg.
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