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Kabinett beschließt neue Regeln

Heimische Arten

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Das Kabinett beschloss am 22. Februar 2017 ein Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten zum Schutz der Artenvielfalt. Die EU verbietet Einfuhr, Haltung, Zucht, Transport, Erwerb, Verwendung, Tausch und Freisetzung von 37 invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten.

In Deutschland treten mindestens 24 dieser Arten wild lebend auf. Für diese muss Deutschland nun geeignete Managementmaßnahmen festlegen. Außerdem muss ein Aktionsplan erstellt werden, der Maßnahmen beschreibt, mit denen die nicht vorsätzliche Einschleppung und Ausbreitung invasiver Arten verhindert werden können. Das Vorkommen invasiver Arten der Unionsliste in der Umwelt muss zudem überwacht werden.

Während der Aktionsplan durch den Bund erstellt werden soll, ist die Festlegung von Managementmaßnahmen Aufgabe der Länder, da nur diese die konkreten Verhältnisse vor Ort beurteilen können.

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