UNTERSTÜTZUNG
Wohngeld ist auch für Unternehmer möglich
Wenn die finanzielle Situation angespannt ist, und sei es nur für ein oder zwei Wirtschaftsjahre, dann ist es auch für Besitzer von Immobilien möglich, soziale Leistungen in Anspruch zu nehmen. Kindergeld gilt als selbstverständlich, doch von Wohngeld weiß kaum jemand etwas.
- Veröffentlicht am

Das Betriebskonto des Gärtners M. ist in den letzten Monaten immer weiter in die roten Zahlen gerutscht. Dabei hat er versucht, die Kosten der Produktion und Vermarktung, so weit es geht, zu drücken. Er ist ratlos und erkundigt sich bei seinem Berater nach Möglichkeiten, die er noch hat. Nach Planung der Liquidität und Auswertung des Jahresabschlusses rät dieser ihm, Wohngeld zu beantragen. "Aber ich habe doch Eigentum und zahle keine Miete", entgegnet Gärtner M. "Das ist nicht ausschlaggebend", meint sein Berater. Wohnen kostet Geld, ganz gleich ob im Eigentum oder zur Miete. Wohngeld wird, wenn ein Anspruch besteht, als Zuschuss zu diesen Kosten gezahlt. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Wohngeldgesetz (WoGG). Für Mieter nennt es sich...
DEGA GARTENBAU Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen

