Gute Einzelmaßnahmen besser aufeinander abstimmen
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Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bewertet die einzelnen Maßnahmen des Integrationskonzepts der Bundesregierung überwiegend positiv. Ein ganzheitliches Konzept für eine effektive Verzahnung und Abstimmung der vorhandenen Förderinstrumente sei aber nicht zu erkennen. Im Rahmen ihrer Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg hat die Bundesregierung am 25. Mai 2016 das Integrationsgesetz beschlossen.
„Der erleichterte Zugang zu Leistungen der Ausbildungsförderung ist ein wichtiger Schritt zu einer erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt. Mit dem Abschluss eines Ausbildungsvertrags sollten allerdings alle Förderinstrumente für Asylbewerber und Geduldete ohne Arbeitsverbot zur Verfügung stehen“, so der Vorsitzende des ZVG-Ausschusses Bildungspolitik und Berufsbildung Ralf Kretschmer. Wichtige Instrumente wie Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld stehen den Auszubildenden erst nach 15 Monaten zur Verfügung. Der ZVG fordert zudem eine bessere Verzahnung geeigneter Förderinstrumente. Die gegenwärtig vorhandenen Förderungsstrukturen griffen nur punktuell. Wichtig sei, dass die verschiedenen Förderungen aufeinander abgestimmt werden.
Mit „Gärtner 1+3“ hat der ZVG eine Option für ein ganzheitliches Ausbildungskonzept aufgezeigt. Das neue an dem Konzept ist, dass Betrieb, Berufsschule und Bildungsträger generell Jugendliche mit Förderungsbedarf von Beginn an unterstützen und in einem Vorbereitungsjahr zu einer erfolgreichen Ausbildung hinführen. Wichtig dabei ist, dass die Zusammenarbeit bis zum Ende der regulären Ausbildung fortbesteht.
Wer als Geduldeter eine Ausbildung beginnt, soll künftig für die gesamte Dauer der Ausbildung in Deutschland bleiben dürfen. Bei erfolgreicher Arbeitsplatzsuche innerhalb von sechs Monaten erhält dieser ein Aufenthaltsrecht in Deutschland für zwei weitere Jahre.
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