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PFLANZENSCHUTZGERÄTE

Jetzt nur noch mit Plakette

Am 6. Juli 2013 ist die neue Pflanzenschutz-Geräteverordnung in Kraft getreten. Danach müssen künftig alle in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte in Zeitabständen von sechs Kalenderhalbjahren (bisher vier Kalenderhalbjahre) geprüft werden.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Landwirte sind bereits seit 1993 verpflichtet, ihre Pflanzenschutzspritzen von amtlich anerkannten Kontrollstellen kontrollieren zu lassen. Seitdem sind alle Geräte, die im Freiland verwendet werden, prüfpflichtig. Jetzt müssen erstmals auch Pflanzenschutzgeräte von Gärtnereien, Baumschulen, Zierpflanzenbetrieben oder Gemüseanbauern - auch wenn sie ausschließlich im Gewächshaus eingesetzt werden - vor ihrer Anwendung entsprechend kontrolliert werden. Für Geräte, die bislang nicht prüfpflichtig waren, wurde eine Übergangsfrist eingeräumt bis zum 30. Juni 2016. Dies bedeutet, spätestens bis Ende des ersten Halbjahr 2016 müssen Karrenspritzen, Nebelgeräte oder stationäre Flächenspritzgeräte beziehungsweise Gießwagen, sofern sie zur...
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