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    Bewertung und Entschädigung

    Bei Streitfällen rechtzeitig handeln

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    Drohen Streitigkeiten mit Behörden, Nachbarn oder Familienangehörigen? Sollen Betriebsflächen für öffentliche Maßnahmen in Anspruch genommen werden? Dr. Manfred Berndt und Anne Schubach, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Hannover, helfen bei Bewertungs- und Entschädigungsfragen. Ihr Anliegen stellten sie auf den Betriebsleitertagen vor: Rechtzeitig die Gutachter einschalten, denn oft kommen sie zu spät ins Geschehen. Dann ist Beweismaterial bereits weg und Fristen sind verstrichen. Rechtzeitiges Handeln bedeutet oft, viel Ärger zu vermeiden.

    Die meisten Streitfälle betreffen Eingriffe der öffentlichen Hand in Betriebe. Ein Betrieb kann auch mittelbar betroffen sein, wenn nach einer Baumaßnahme beispielsweise Umwege entstehen. „Bereits mit der Plan-Auslegung beginnen Fristen“, erklärte Berndt. „Zu spät gesagt ist wie nicht gesagt“, lautet eine Faustregel. Die Anliegen müssen bereits im Planfeststellungsverfahren eingebracht werden, später ist zu spät.

    Ein Vorhabensträger ist nicht verpflichtet, Betroffene zu beraten. Zudem werden Eingriffsfolgen in Gartenbaubetriebe oft unterschätzt. Selbst das Kleinklima wie veränderter Schattenwurf kann große Folgen für einen Produktionsbetrieb haben. Ein selbst kleiner Flächenentzug kann große Nachteile bei Produktion, Aufbereitung und Verkauf bewirken.

    Vorkehrungen während der Bauzeit sollten schriftlich vereinbart werden. Anzuraten sei eine Bauanfrage, um mögliche Beeinträchtigungen während des Baus schwarz auf weiß zu haben. Die Veränderungssperre gilt in der Regel nach Offenlegung der Pläne. „Ab da dürfen Sie nicht mehr alles mit Ihrer Fläche machen – in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht“, warnte Berndt.

    Eine Entschädigung erfolgt in der Regel in Geld. Der Betroffene ist in der Verwendung der Entschädigungssumme frei, außer bei einer Existenzgefährdung des Betriebs. Ausführliche Informationen finden sich unter http://www.manfredberndt.de.

    Schäden an Produktionsflächen, Betriebsgebäuden und durch Ausfall der Betriebsleitung (Betriebsunterbrechung) entstehen aus dem entgangenen Deckungsbeitrag. Hier zählen zeitnahe Beweissicherungen, Schadensermittlung und Mitteilung an die Versicherung, wie Anne Schubach erklärte.

    Die Gutachter beurteilen auch Betriebe, wenn es um Erb-, Ehe- oder Gesellschafterauseinandersetzungen geht, ebenso bei Eigentümer- und Besitzerwechsel, Beleihung, steuerliche Anlässe und dem Bauen im Außenbereich.

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