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Patent- oder Sortenschutz?

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„Das Thema Patent- und Sortenschutz hat die rechtspolitische Ebene erreicht und damit Aktualität“, sagte Prof. Dr. Axel Metzger, Humboldt Universität zu Berlin. Züchter sollten ihre Meinung fachkundig äußern. Das Patentrecht gewinnt an Bedeutung, weil der Sortenschutz nicht alles abdeckt. So lassen sich Pflanzen höherer Rangstufe (zum Beispiel alle Tomaten), einzelne Gensequenzen, Züchtungs- und Biotechnologieverfahren nicht durch Sortenschutz schützen. Auf der anderen Seite werden Patente nicht erteilt für Pflanzensorten sowie im Wesentlichen biologische Züchtungsverfahren und die ausschließlich durch solche Verfahren gewonnenen Pflanzen.

Metzger sieht künftig einen zweigleisigen Rechtsschutz durch Sorten- und Patentrecht, dessen Kosten und Nutzen nicht unbedingt im Verhältnis stehen.

Die Änderung der Biopatent-richtlinie 1998/44/EG ist offen. Noch ist fraglich, ob diese im Sinn der deutschen Regelung erfolgen wird, die Pflanzen aus im Wesentlichen biologischen Verfahren vom Patentschutz ausnimmt.

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