Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
CIOPORA Deutschland

Offene Rechtsfragen beschäftigen die Pflanzenzüchter

Nagoya-Protokoll, Patent- und Sortenschutz – mit diesen schwierigen Fragen müssen sich Pflanzenzüchter auseinandersetzen. So auch auf der Mitgliederversammlung von CIOPORA Deutschland, Gemeinschaft der Züchter vegetativ vermehrbarer Zier- und Obstpflanzen, Ende Februar in Hannover.

Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Text
Artikel teilen:

Der Jurist Thomas Greiber, Bundesamt für Naturschutz, Bonn, informierte zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls in Deutschland. Es ist am 12. Oktober 2014 in Kraft getreten. Das internationale Abkommen regelt den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile. Auf EU-Ebene sind sowohl die Grundverordnung wie auch die Durchführungsverordnung in Kraft und rechtswirksam. Nutzer genetischer Ressourcen müssen sich vergewissern, dass der Zugang zu den von ihnen genutzten Ressourcen im Einklang mit den geltenden Gesetzen zum Zugang und zur Aufteilung der Vorteile im Bereitstellerland erfolgt ist.

In Deutschland unterliegt der Zugang zu den unter natürlichen Bedingungen vorkommenden Ressourcen keiner weiteren Regelung. Es müssen lediglich vorhandene Regelungen wie die des Naturschutzes befolgt werden. Die Nutzung von Zierpflanzen für Forschung und Entwicklung, also auch die klassische Pflanzenzüchtung, fällt unter das Nagoya-Protokoll und die EU-Verordnungen. National zuständige Behörde für den Vollzug in Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Es nimmt Sorgfaltspflichterklärungen entgegen und kontrolliert anhand von risikobasierten Kontrollplänen sowie anlassbezogen. Verstöße können zur Nutzungsuntersagung, Beschlagnahme und Einziehung des Materials führen sowie als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50000 € sanktioniert werden. Unter Umständen können wirtschaftliche Vorteile abgeschöpft werden.

Das BfN erteilt weitere Auskünfte zum Nagoya-Protokoll und dessen Umsetzung.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren