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Europaweite Verbotsliste invasiver Arten in der Kritik

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Am 23. Februar tagte der europäische Ausschuss der Mitgliedstaaten zu invasiven, gebietsfremden Arten zum fünften Mal. Ziel ist eine EU-weit geltende Verbotsliste. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sieht die bereits vom Ausschuss angenommene Liste und ihre geplante Erweiterung kritisch.

Sind Arten gelistet, die auch gartenbaulich eine Bedeutung haben, obwohl die Invasivität begrenzt oder national nicht zu erwarten ist, gilt ein Vermarktungsverbot. Bisher ist nicht klar geregelt, wie eine Art gelistet wird. Die Europäische Kommission hat noch keine rechtsgültige Festlegung erlassen, um einheitliche Bewertungskriterien für eine Risikoanalyse festzulegen. Bisherige Listungen sind daher willkürlich. Der ZVG kritisiert, dass ständig neue Vorschläge für Listungen in den Raum gestellt werden, ohne dass Bewertungsgrundlagen und Analysenverfahren einheitlich festgelegt sind.

Der ZVG fordert die Vorlage von klaren, wissenschaftlichen Kriterien für unionsweit einheitliche Risikoanalysen, bevor weitere Arten gelistet werden. Zudem sollten die in der Verordnung genannten Prinzipien der Prävention und der räumlichen Differenzierung berücksichtigt und gewahrt bleiben.

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