Saisonarbeitskräfte dürfen wiederkommen
Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2007 die Verlängerung der modifizierten Eckpunkteregelung zur Kenntnis genommen. Damit werden 2008 und 2009 den Gartenbaubetrieben weiterhin osteuropäische Saisonarbeitskräfte zur Verfügung stehen.
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Diese Zulassungsregelung ist notwendig, da in Deutschland noch keine Arbeitnehmerfreizügigkeit für die EU-Beitrittsstaaten gilt.
In den Verhandlungen konnte durchgesetzt werden, dass in den Arbeitsagenturbezirken, in denen die Arbeitslosenquote im Oktober 2007 mindestens 20% unter dem Bundesdurchschnitt gelegen hat, 90% der im Jahr 2005 zugelassenen mittel- und osteuropäischen Saisonarbeitskräfte bewilligt werden, ohne dass vorher eine Arbeitsmarktprüfung stattfindet. In den übrigen Arbeitsagenturbezirken gilt dies – wie auch schon in den Jahren 2006 und 2007 – für 80% der im Jahr 2005 zugelassenen Saisonarbeitskräfte.
Weiter wurde durchgesetzt, dass auch die im Jahr 2007 erreichten Regelungen bei der Handhabung der Eckpunkteregelung im Zusammenhang mit Flächenerweiterungen und Härtefällen weiter gelten. Gleiches gilt für die Kleinbetrieberegelung, die ebenfalls weiter Bestand hat.
Positiv zu bewerten ist auch, dass die Bundesagentur für Arbeit eine Absprache mit der bulgarischen Arbeitsverwaltung über die Vermittlung von Saisonarbeitskräften für den Gartenbau und die Landwirtschaft treffen wird.
Weitere Forderungen – wie eine sektorale Arbeitnehmerfreizügigkeit oder eine Verlängerung der Einsatzdauer der einzelnen Saisonarbeitskraft – waren ebenso wenig durchzusetzen, wie weitere bilaterale Absprachen mit Drittstaaten außerhalb der EU. Vor diesem Hintergrund haben der Zentralverband Gartenbau und die Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände die Fortschreibung und Modifizierung der Eckpunkteregelung mitgetragen. ZVG
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