Bedeuten Pflanzenpatente Fluch oder Segen?
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Offene Fragen blieben auch nach dem Vortrag von Dr. Tom Wittop Koning, Patentanwalt in der Kanzlei AOMB, Eindhoven/NL, der mögliche Auswirkungen von Pflanzenpatenten beleuchtete. „Lediglich ein den Zierwert betreffendes Merkmal rechtfertigt kein Patent“, sagte Koning und verglich Patente mit Sortenschutz. Gerade vor dem Hintergrund des unlängst getroffenen „Brokkoli-Urteils“ der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes, nachdem Patente auf Pflanzen aus konventioneller Züchtung möglich sein sollen, steht die Diskussion nach der Patentierbarkeit von Pflanzen wieder im Raum. Das Brokkoli-Patent gilt zwar für das Herstellungsverfahren von Sorten mit Hilfe genetischer Marker für hohen Glucosinolatgehalt, aber auch für das damit gewonnene Saatgut und die Pflanzen.
Koning erklärte weiter das Beispiel der sogenannten Schrumpeltomate des Staates Israel, die besonders für die Ketchup-Produktion geeignet ist. Inhalt des Patents ist das „Verfahren zur Zucht von Tomaten mit niedrigem Wassergehalt und Produkte dieses Verfahrens“. Es wurde erteilt, obwohl die Tomaten im Wesentlichen durch biologische Verfahren gezüchtet wurden. Das Patent bezieht sich auf die Sorte und alle daraus gewonnenen Produkte. Kritiker bemängeln, dass hier in erster Linie ein biologisches Verfahren patentiert worden sei.
Die Auswirkungen von Pflanzenpatenten auf Pflanzenzüchter können gravierend sein. Sie unterbinden den Züchtervorbehalt, weil patentiertes Pflanzenmaterial nicht frei für Züchtungszwecke genutzt werden darf. Positiv gesehen könnten Patente die Innovationskraft in den Unternehmen erhöhen, da die Herstellung von „Nachahmersorten“ durch eben den Wegfall des Züchtervorbehalts nicht möglich ist.
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