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Branchenverbände

Ab 2016 Verzicht auf bienengefährdende Insektizide angeregt

Um den Bienenschutz aktiv zu fördern, soll ab 2016 in der Produktion von Jung-­ und Zierpflanzen auf den Einsatz potenziell bienengefährdender Insektizidwirkstoffe verzichtet werden.

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Ab 2016 Verzicht auf bienengefährdende Insektizide angeregt
Ab 2016 Verzicht auf bienengefährdende Insektizide angeregtEric Isselée - Fotolia.com, vetre - Fotolia.com
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Dies ist Ergebnis des „Branchendialogs Pflanzenschutz“ von Handels-­ und Herstellerverbänden der Bau-­ und Gartenmarktbranche sowie der grünen Branche. Am 23. April 2015 stellten die Branchenverbände gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und dem Deutschen Imkerbund (DIB) die Maßnahmen des Dialogs bei einem Pressegespräch in Berlin vor.

Verbände sind einig

Bertram Fleischer, Generalsekretär des Zentralverbands Gartenbau (ZVG), der Geschäftsführer des Industrieverbands Garten (IVG), Johannes Welsch, und Dr. Peter Wüst, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Heimwerken, Bauen und Garten (BHB), präsentierten den Maßnahmenkatalog der Brancheninitiative. Zu den weiteren Partnern des Branchendialogs gehören die Branchenverbände Industrieverband Agrar (IVA), der Verband Deutscher Gartencenter (VDG) und die internationale Zierpflanzenorganisation Fleuroselect.

Die Verbände sprechen sich dafür aus, den Verkauf bienengefährdender Pflanzenschutzmitteln der Kategorie B1 an den Endverbraucher einzustellen. Bereits seit Jahresbeginn 2015 werden diese Mittel in Bau-­ und Heimwerkermärkten nicht mehr zum Verkauf angeboten.

Darüber hinaus befürworten die Dialogpartner, in der Produktion von Jung-­ und Zierpflanzen auf den Einsatz von potenziell bienengefährdenden Insektizidwirkstoffen zu verzichten: Ab 1. Januar 2016 sollen die Wirkstoffe Imidacloprid, Thiamethoxam, Clothianidin, Fipronil, Chlorpyrifos, Cypermethrin und Deltamethrin bei der Jung-­ und Zierpflanzenproduktion nicht mehr zum Einsatz kommen.

International wirksam

Als Ziel hat man sich vorgenommen, dass diese sieben Wirkstoffe auch in den Mutterpflanzenerzeugerbetrieben für Beet-­ und Balkonpflanzen in Drittländern außerhalb der EU nicht mehr eingesetzt werden sollen. Um dies auch für Jungpflanzen von Vorlieferanten sicherzustellen, sollen regelmäßige Testungen und Beprobungen durchgeführt werden.

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