Sachkundenachweis Pflanzenschutz von zu Hause aus
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Bis zum 26. Mai 2015 muss jeder, der mit Pflanzenschutzmitteln arbeitet oder handelt, den Antrag für den neuen Sachkundenachweis (SKN) gestellt haben. Wer es noch nicht getan hat, sollte das möglichst bald angehen. Zudem ist der Sachkundige verpflichtet, durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachzuweisen, dass er sich auf dem Laufenden hält. Im Zeitraum zwischen 2013 und 2015 muss er über Teilnahmebestätigungen nachweisen können, dass er vier Stunden für Fortbildung aufgebracht hat. In Baden-Württemberg werden die Nachweise auch von Veranstaltungen mit zweimal zwei Stunden Dauer anerkannt. Das Agrarfachmagazin BWagrar und der Landesbauernverband in Baden-Württemberg (LBV) bieten die Möglichkeit einer zweistündigen Fortbildung in Form eines Webinars. Das heißt, Sie können von zu Hause aus teilnehmen. Das BWagrar-Webinar findet am Dienstag, den 24. März, von 19 bis 21 Uhr, statt. Eine Anmeldung ist bis zum Webinartag über ein Anmeldeformular auf http://www.bwagrar.de möglich. Die Gebühr für die Webinar-Unterlagen und Teilnahmebestätigung beträgt 25 Euro. Anmeldung über die Homepage http://www.bwagrar.de und das Feld „BWagrar-Webinare“.
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