Noch viele ungeklärte Fragen
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Rechtsanwältin Dr. Birte Lorenzen, Fechner Rechtsanwälte, Hamburg, sieht noch viele offene Fragen zu den Folgen der ABS-Verordnung (siehe Seite 4) für Pflanzenzüchter. Es liegen bisher nur Entwürfe für die Durchführungsverordnung vor. Vermutlich ist die Zeit bis zum Inkrafttreten der in der ABS-Verordnung enthaltenen Vorschriften im Oktober 2015 zu knapp, um alle Fragen zu klären.
In Deutschland selber gibt es laut Lorenzen noch kein spezielles ABS-Gesetz. Damit unterliegen genetische Ressourcen lediglich allgemeinen Regeln wie dem Forst-, Bundesnaturschutz- oder Sortenschutzrecht. Auch gibt es in Deutschland noch keine Regelungen für die Überwachung der Einhaltung der Verordnung 511/2014 oder für Verstöße hiergegen, wohl aber die Pflicht, bis spätestens Oktober 2015 einen Sanktionsmechanismus zu entwickeln.
Die Rechtsanwältin wies auf eine Klage 17 deutscher und 16 niederländischer Pflanzenzuchtunternehmen gegen die EU-Verordnung 511/2014 hin, deren Ausgang spannend bleibt und die Auswirkungen auf die gesamte Branche haben wird.
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