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    Bundestag verabschiedet Gesetz zum Mindestlohn

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    Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns beschlossen. Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt wertet das laut einer Pressemitteilung seines Hauses als Erfolg für den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor Niedriglöhnen.

    Im Hinblick auf die besondere Situation der landwirtschaftlichen Betriebe zeigte sich Schmidt zufrieden mit der Lösung, die nach intensiven Verhandlungen für die Branche erzielt wurde: „Mit den flankierenden Regelungen bei Saisonarbeitnehmern sorgen wir dafür, dass einerseits der Mindestlohn nicht verwässert wird und unsere landwirtschaftlichen Betriebe andererseits Planungssicherheit behalten“. Generellen Ausnahmen für Saisonarbeitnehmer erteilte Schmidt eine klare Absage: „Den Mindestlohn für Erntehelfer zu begrenzen, wäre eine rechtlich nicht haltbare Diskriminierung“.

    Das Tarifautonomiestärkungsgesetz sieht vor, einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro zum 1. Januar 2015 einzuführen.

    Gleitender Übergang

    Um den landwirtschaftlichen Betrieben Vorlaufzeit für die notwendigen Anpassungsprozesse zu lassen, ermöglicht das Gesetz einen gleitenden Übergang bis zum 1. Januar 2017. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat sich am 3. Juli 2014 mit den Vertretern des Gesamtverbands der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) sowie der Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände (AgA) auf eine stufenweise Heranführung der Entlohnung an den gesetzlichen Mindestlohn geeinigt. Die Erklärungsfrist für die Annahme läuft noch bis zum 24. Juli 2014. Im Einzelnen sind die Stufen wie folgt geregelt: ab 1. Januar 2015 im Westen 7,40 €, im Osten 7,20 €, ab 1. Januar 2016 im Westen 8,00 €, im Osten 7,90 €, ab 1. Januar 2017 bundeseinheitlich 8,60 € und ab 1. November 2017 9,10 €.

    Ergänzend wird durch das Tarifautonomiestärkungsgesetz die Möglichkeit der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung von 50 auf 70 Tage ausgeweitet. Diese Ausweitung gilt für die Dauer von vier Jahren. „Außerdem plant die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz redlicher Arbeitgeber durch die Befreiung von geschuldeten Sozialversicherungsbeiträgen“, betonte Bundesminister Schmidt. Dies komme in Betracht, wenn sogenannte A1-Bescheinigungen (Bescheinigungen über die anzuwendenden Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts bei Beschäftigung von Saisonarbeitnehmern aus dem Ausland) gefälscht werden.

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