Kein EEG-Zuschlag für Bestandsanlagen
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Ab 1. August sollte selbst produzierter und selbst genutzter Strom mit 50 % der EEG-Umlage belegt werden. Im Rahmen der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll dieser Zuschlag für Bestandsanlagen jetzt entfallen. Diese für viele Gärtner positive Botschaft brachte Marie-Luise Dött, umwelt- und baupolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, als Gastgeschenk zu einem Besuch bei Spezialkulturen Mölder, Dinslaken, mit.
Andreas Mölder ist auf Warmhauskulturen spezialisiert und betreibt ein BHKW. Den Strom nutzt er unter anderem für die Belichtung von Campanula. Wie Dött in Dinslaken erklärte, ist man sich im Rahmen der Bundestagskoalition noch nicht einig, ab wann Anlagen zum Bestand zu rechnen sind. Dabei geht es vor allem um die oft langen Genehmigungsfristen für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie.
Für Gärtner wie Mölder bedeutet die geplante Änderung zumindest, dass er sich im internationalen Wettbewerb weiterhin messen kann.
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