ZVG begrüßt Entscheidungen zum Pflanzenschutz
Am 15. April 2014 stimmte das Europäische Parlament über Verordnungen innerhalb des Tier- und Pflanzenschutzpakets ab. Für den Gartenbau von Bedeutung sind dabei die Verordnung zu Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen sowie die Verordnung über amtliche Kontrollen.
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Bei beiden Verordnungen hat sich der Zentralverband Gartenbau (ZVG) mit ausführlichen Stellungnahmen und viel Engagement eingebracht. Ziel war, einige für den Gartenbau ungünstige im Ausschuss eingebrachte Änderungsanträge durch Abstimmungen im Plenum wieder zu streichen. Änderungsanträge hatten ein geschlossenes System für den Handel mit pflanzlichen Erzeugnissen und damit restriktive Maßnahmen bei Importen aus Drittstaaten angestrebt. Dies hätte die Pflanzenproduktion wesentlich getroffen.
Offenes System für den Gartenbau günstiger
Gemeinsam mit europäischen Verbänden wie freshfel, ESA (European Seed Association), Europatat, UnionFleurs und weiteren nationalen Organisationen hat der ZVG die Abgeordneten durch ein Positionspapier auf die kritischen Änderungsanträge hingewiesen. Diese wurden nun mit großer Mehrheit abgelehnt. Nun wird der ursprüngliche Kommissionsvorschlag wieder im Bericht des Parlaments stehen und erste Verhandlungsbasis des Parlaments gegenüber dem Rat der Europäischen Union sein. Der ZVG favorisiert den Kommissionsvorschlag eines offenen, wenn auch strengen Systems.
Aufgenommen hat das Parlament in den Bericht die Kompensation von Verlusten oder Schädigungen pflanzlicher Erzeugnisse durch invasive Arten. Diese Entschädigung war zunächst im Kommissionsvorschlag nicht vorgesehen und stellt eine Verbesserung dar.
Nur noch standardisierter Pflanzenpass
Weniger erfolgreich verlief die Abstimmung über Änderungsanträge, welche die Beibehaltung eines Lieferscheins als Dokument für den Pflanzenpass für pflanzliche Erzeugnisse gefordert hatten. Laut dem nun abgestimmten Bericht wird nur noch ein standardisierter Pflanzenpass zulässig sein. Hier muss über die Verhandlungen im Rat oder auch in 2. Lesung noch einmal auf die Bedürfnisse des Gartenbaus hingewiesen werden, um Ausnahmen zu erwirken.
Staaten entscheiden über Gebühren
Mit der Abstimmung über die amtlichen Kontrollen zeigt sich der ZVG zufrieden. Auch wenn der Verband die neue Verordnung ursprünglich ganz abgelehnt hat, da in Deutschland schon heute ein gut funktionierendes Kontrollsystem vorhanden ist, haben die jetzt getroffenen Entscheidungen zum Gebührensystem Schlimmeres verhindert.
Dabei geht es um die Kontrollen, mit denen die Einhaltung der Grundanforderungen an die Betriebsführung im Bereich der öffentlichen Gesundheit, der Tier- und Pflanzengesundheit und des Tierschutzes im Rahmen der Cross-Compliance innerhalb der GAP-Reform sowie die Primärproduktion überprüft werden. Diese Kontrollen sind von den Gebühren der amtlichen Kontrollen auszunehmen.
Ferner können die Mitgliedstaaten selbst die Erhebung von Gebühren und deren Höhe festlegen und haben die Freiheit, kleine und mittlere Unternehmen vom Gebührensystem auszunehmen. Wie sich dies in Deutschland auswirken wird, wo es bereits Entscheidungen des Bundesrats zu Änderungen zum bestehenden Gebührensystem gibt, werden die Diskussionen in den nächsten Monaten zeigen.
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