Trends für Endverkaufsgärtnereien
„Trends, Entwicklungen und neue Konzepte für Verkaufsgärtnereien“ versprach die Gärtnertagung des Regierungspräsidiums Tübingen Anfang Februar in Berkheim. Nach der Besichtigung des „Grün erleben“-Gartencenters Hamp in Dettingen an der Iller (siehe DEGA 1/2013) fanden sich die 60 Gärtner in Berkheim zu Fachvorträgen ein.
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Karl Menger, Menger Pflanzen Erlangen, stellte den Gärtnern die Initiative „Ihre Regionalgärtnerei“ vor. 2009 von einigen Gartenbaubetrieben in Franken und der Oberpfalz gegründet, zählt die Gruppe mittlerweile 40 Mitglieder – alles Unternehmen, die großen Wert auf Eigenproduktion legen. Um das aber auch den Verbrauchern näherzubringen, haben sich die Mitglieder der Gruppe dafür eingesetzt, in regionale Einkaufsführer aufgenommen zu werden. Außerdem können die Mitglieder einheitliche Töpfe mit dem „Regionalgärtnerei“-Logo, Plakate, Banner, Flyer oder bedruckte Tüten erwerben. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.ihre-regional-gaertnerei.de.
Über Testkäufe in Gärtnereien, Baumärkten und Gartencentern berichtete Prof. Dr. Kai Sparke, Hochschule Geisenheim. Das Ergebnis war für viele Anwesende überraschend: Am besten schnitten Privat- und Filial-Gartencenter ab. Die Endverkaufsgärtnereien erreichten nur das Niveau der getesteten Baumärkte. Vor allem die Beschilderung zum und im Betrieb ließ zu wünschen übrig. Außerdem mussten die Testkäufer länger nach einem Verkäufer suchen als in den Gartencentern.
Zum Abschluss der Gärtnertagung gab Heiner Klett vom Landesbauernverband Baden-Württemberg Tipps zur Betriebsübergabe. In der Regel werden bei einer Übergabe an die nächste Generation Gegenleistungen wie Wohnrecht oder Pflegeleistungen vereinbart. Hier sollten auch Details genau geregelt werden, damit das Zusammenleben auf Dauer klappt. So sollten sowohl für die Übergeber als auch für die Übernehmer separate, abschließbare Wohnungen mit freiem Zugang zur Verfügung stehen. Soll ein Wohnrecht für Geschwister eingeräumt werden, sollte dies lediglich bis zu einem gewissen Alter oder zum Beispiel bis zum Abschluss der Ausbildung gelten. Zum Wohnrecht für die Übergeber kommen noch Regelungen zum „Taschengeld“, der Verpflegung und eventuell zur späteren häuslichen Pflege. Da auch hier sehr viele Details zu beachten sind, rät der Profi, sich ausführlich beraten zu lassen. „Und lesen Sie, was Sie da beim Notar schließlich unterschreiben“, gab Heiner Klett den Gärtnern mit auf den Weg.
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