Sortenschutz ist eine große rechtliche Herausforderung
Die Mitglieder von CIOPORA Deutschland, Gemeinschaft der Züchter vegetativ vermehrbarer Zier- und Obstpflanzen, trafen sich vom 21. bis 22. März 2013 zu ihrer Mitgliederversammlung in Hannover. Dort ging es auch um den Sinn von Sortenschutz, nämlich Innovationen zu schützen.
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Sie brauchen einen effektiven Sortenschutz mit klar definiertem und ausreichend weitem Schutzbereich, also ausreichenden Abständen in den Sortenmerkmalen“, sagte Rechtsanwalt Dr. Gert Würtenberger, München. Sonst lasse sich eine Sortenschutzverletzung nicht effizient durch eine einstweilige Verfügung unterbinden. Dann sei ein notwendiges rasches Unterbinden von Schutzrechtsverletzungen nicht möglich.
Ein kritischer Punkt für Züchter innovativer Sorten ist der sogenannte Weiterzüchtungsvorbehalt (auch „Züchterprivileg“ genannt). Dieser erlaubt anderen Züchtern, die geschützte Sorten ungefragt als Kreuzungspartner für die Entwicklung neuer Sorten und deren Vermarktung zu nutzen (ausgenommen sind hiervon nur „im wesentlichen abgeleitete“ Sorten und Hybridsorten). Dieser Weiterzüchtungsvorbehalt ist auch im deutsche Patentrecht hinsichtlich biologischen Materials verankert, erklärte Würtenberger. Demnach würde auch der „Einbau“ patentgeschützter Teile in eine Sorte nicht davor schützen, dass eine aufwendig gezüchtete innovative Sorte schnell Nachahmersorten findet.
Enormes Kostenrisiko
„Es treten immer größere Hemmnisse auf, Entscheidungen des Gemeinschaftlichen Sortenamts gerichtlich prüfen zu lassen“, so die Kritik von Rechtsanwalt Thomas Leidereiter, Hamburg, der Neues aus der Rechtsprechung zum Sorten- und Markenschutz „rund um die Pflanze“ kommentierte. So sei dem Gemeinschaftlichen Sortenamt durch die europäischen Gerichte ein weiter Ermessensspielraum bei der Beurteilung „komplexer botanischer Sachverhalte“ eingeräumt worden, ohne dass klar ist, wann ein solcher Sachverhalt überhaupt gegeben ist. Gerichtlich gegen diese zum Teil nicht nachvollziehbaren Entscheidungen vorzugehen sei zeit- und kostenintensiv und nicht immer von Erfolg gekrönt.
CIOPORA international
Auf der Mitgliederversammlung wurde auch der Beitritt zur international agierenden Muttergesellschaft CIOPORA beschlossen.
Einige deutsche Züchterunternehmen sind neben ihrer Mitgliedschaft in CIOPORA Deutschland bereits Mitglied bei CIOPORA. Der internationale Verein umfasst 78 Züchtungsunternehmen, 20 Anwälte, elf Lizenzunternehmen, fünf Verbände und ein Ehrenmitglied, wie CIOPORA-Vizepräsident Per Klemm erläuterte. Mit dem Vereinsbeitritt von CIOPORA Deutschland zu CIOPORA erwarten die deutschen Mitglieder mehr Einfluss und Nutzen von der internationalen Arbeit. Wichtig sind ihnen ein geschlossener Auftritt der Züchter vegetativ vermehrbarer Arten gegenüber Vertretern der Politik und Verbänden sowie eine klare Positionierung gegenüber dem BDP (Bundesverband deutscher Pflanzenzüchter) in Fragen des Sortenschutzes.
Die nationale Sektion CIOPORA Deutschland sei trotzdem sinnvoll, um Einfluss innerhalb Deutschlands geltend zu machen, beispielsweise beim Erhalt und bei der Ausrichtung von Lehre und Forschung in gartenbaulicher Pflanzenzüchtung und der Förderung betrieblicher Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie der allgemeinen Lobbyarbeit.
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