Gütegemeinschaft Substrate: Mehr Einfluss auf Gesetzgebung
Die gut besuchte Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft Substrate für Pflanzenbau (GGS), die in Fulda stattfand, behandelte wichtige Neuerungen in den Gütesicherungen.
Die von Mitgliedern der GGS hergestellten Produkte für den Gartenbau unterliegen dem Düngemittelrecht. Um die Interessen von Anwendern und Mitgliedern zu vertreten, hat die GGS es sich auf die Fahnen geschrieben, Einfluss auf die nationale und internationale Gesetzgebung zu nehmen, besonders im Hinblick auf die Düngemittel-Verordnung. Erfolgreiche Schritte in diese Richtung sind der Aufbau eines Informationsnetzwerks mit anderen Verbänden sowie der direkte Kontakt zu Politikern.
In einem neu gebildeten fachbereichsübergreifenden Projektausschuss treffen Experten zusammen, um sich auszutauschen über geplante Gesetzgebungen, Forschung, Analysemethoden und deren Auswertung, neue Rohstoffe und erforderliche Gütesicherungen.
Die neu überarbeiteten Güte- und Prüfbestimmungen für Kultursubstrate wurden von den Mitgliedern verabschiedet.
Neu hinzugekommen ist die eigenständige Gütesicherung für Baumsubstrate im Fachbereich Dachsubstrate. Das Gütezeichen tragen können Baumsubstrate für nicht oder nur frei tragend überbaute Bauweise, welche die strengen Kriterien der Güte- und Prüfbestimmungen im Rahmen einer Eigen- und Fremdüberwachung erfüllen.
Informationen zum Thema Produkthaftung lieferte Rechtsanwalt Reinhard Wandel. Er rät, in allen Fällen gut informiert zu sein, Fristen zu beachten und möglichst umgehend rechtlichen Beistand zu suchen. GGS
c) DEGA online 7. Dezember 2005 www.dega.de
In einem neu gebildeten fachbereichsübergreifenden Projektausschuss treffen Experten zusammen, um sich auszutauschen über geplante Gesetzgebungen, Forschung, Analysemethoden und deren Auswertung, neue Rohstoffe und erforderliche Gütesicherungen.
Die neu überarbeiteten Güte- und Prüfbestimmungen für Kultursubstrate wurden von den Mitgliedern verabschiedet.
Neu hinzugekommen ist die eigenständige Gütesicherung für Baumsubstrate im Fachbereich Dachsubstrate. Das Gütezeichen tragen können Baumsubstrate für nicht oder nur frei tragend überbaute Bauweise, welche die strengen Kriterien der Güte- und Prüfbestimmungen im Rahmen einer Eigen- und Fremdüberwachung erfüllen.
Informationen zum Thema Produkthaftung lieferte Rechtsanwalt Reinhard Wandel. Er rät, in allen Fällen gut informiert zu sein, Fristen zu beachten und möglichst umgehend rechtlichen Beistand zu suchen. GGS
c) DEGA online 7. Dezember 2005 www.dega.de