Mehrgefahrenversicherung steuerlich begünstigt
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Die Koalitionsfraktionen haben am 25. Oktober 2012 im Finanzausschuss des Deutschen Bundestags das Verkehrsteueränderungsgesetz beschlossen. Ein für den Gartenbau wichtiger Bestandteil dieses Beschlusses ist eine Neuerung bei der Mehrgefahrenversicherung für Elementarschäden. Künftig werden Versicherungen von Schäden an Freilandkulturen und Gewächshäusern, die durch die wetterbedingten Elementargefahren Hagelschlag, Sturm, Starkfrost, Starkregen oder Überschwemmungen entstehen, durchgehend mit 0,3 Promille auf die Versicherungssumme besteuert. Damit kommt der Gesetzgeber einer seit mehr als drei Jahren erhobenen Forderung des Berufsstands nach, die bestehenden Wettbewerbsnachteile gegenüber den europäischen Mitbewerbern zu verringern. In vielen Gesprächen auf Bundes- und Landesebene hatten sich ZVG-Vertreter bei der Politik Gehör verschafft, sodass zuletzt sowohl der Bundesrat als auch die Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion sich für einen ermäßigten Steuersatz aussprachen.
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