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Mineralölsteuerrückerstattung: „Aktion der EU völlig unnötig“

Peter Hauk, Minister für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg, kritisierte die Einleitung eines Prüfverfahrens wegen der Mineralölsteuerrückerstattung für den Unterglasgartenbau. Für ihn ist die Haltung der EU-Kommission völlig unverständlich.
Die zusätzliche Rückerstattung der Mineralölsteuer für Betriebe des Unterglasgartenbaus wurde 2001 eingeführt, um die Wettbewerbsnachteile deutscher Betriebe gegenüber ausländischen zu verringern. Die ursprünglich befristete Mineralölsteuerrückerstattung wurde bis Ende 2006 verlängert.
Die EU-Kommission betrachtet die Rückerstattung jetzt als unzulässige Betriebsbeihilfe, die wettbewerbsverzerrend wirkt. Sie hat daher ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet. Sollte sich dabei bestätigen, dass die Rückerstattung unzulässig ist, müssten die Begünstigten die Rückerstattung zurückzahlen.
„Die EU-Kommission verkennt die tatsächliche Lage völlig. Das förmliche Prüfverfahren muss zu dem Schluss kommen, dass die bisherige Regelung zu Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit weitergeführt werden kann“, sagte Minister Hauk. Die unterschiedliche Höhe der Energiekosten innerhalb der EU dürften bei einer Entscheidung nicht außer Acht gelassen werden.
Baden-Württemberg strebt eine Verlängerung der bestehenden Regelung über das Jahr 2006 hinaus an. Dadurch soll den Betrieben die notwendige Planungssicherheit gegeben werden. Gleichzeitig eröffneten sich dadurch Chancen, zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen auf alternative Energiesysteme umzustellen. MLRBW

c) DEGA online 26. Oktober 2005 www.dega.de