Hundert Jahre für den gärtnerischen Berufsstand
In diesem Jahr feiert die Gartenbau-Berufsgenossenschaft ihr 100-jähriges Bestehen. Mit einem Festakt MItte Juni in der Hauptverwaltung in Kassel beging die Selbstverwaltung das Ereignis mit Beschäftigten und Gästen.
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Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), betonte in seiner Rede, dass das LSV-Neuordnungsgesetz geprägt sei vom Vorrang der Selbstverwaltung. Die Gremien müssten nun tragfähige Lösungen finden. Der Gesetzgeber habe lediglich den Rahmen gelegt. Das Gesetz lasse es zu, neben dem Beitragsmaßstab für die Landwirtschaft den für den Gartenbau auf Grundlage des Arbeitswerts fortzuführen. Dies gelte auch für das Bonus-Malus-System. Stärken und Erfahrungen des Gartenbaus sollen im neu zu errichtenden Bundesträger für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau genutzt werden.
Im Oktober 1912 wurde die Gründung der Gartenbau-Berufsgenossenschaft beschlossen. Seither waren die bis dahin bei den regionalen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften versicherten gärtnerischen Urproduktionsbetriebe, die gärtnerischen Dienstleister und die kommunalen gärtnerischen Einrichtungen sowie die Friedhöfe in einer eigenen berufsständischen Unfallversicherung, der Gartenbau-Berufsgenossenschaft, zu versichern. Im Verbund mit den regionalen landwirtschaftlichen Trägern zählte die Gartenbau-Berufsgenossenschaft auch weiterhin zum agrarsozialen Sicherungssystem. Aufgrund der Reform der landwirtschaftlichen Sozialversicherung werden die Gärtner ab Januar 2013 wieder mit den Landwirten in einem Bundesträger – der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) – vereint.
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