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INDEGA

Droht unnötige Verschärfung der Gewächshausbaunorm?

Die Interessenvertretung der deutschen Industrie für den Gartenbau (INDEGA) ist über mögliche neue Normen für den Gewächshausbau besorgt.

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Die bauaufsichtlichen Regelungen werden mit Einführung des Eurocodes neu geschrieben. Dabei bestehe die Gefahr, dass die Gewächshaus-Sonderregelungen entfallen, nämlich die Sonderregelungen für Wind- und Schneelasten sowie für die Überkopfverglasung. Wolfgang Kräss, der für die INDEGA die Arbeit im DIN-Normenausschuss Gewächshausbau begleitet: „Es gibt vonseiten der Bauaufsichtsbehörde starke Tendenzen, den gesamten Gewächshausbau nach dem neuen Eurocode-Paket DIN EN 1990-1999 künftig wie ganz normale Stahlhochbauten zu behandeln.“ Anliegen sei, die bisherigen Sonderregelungen für den Bau von Produktionsgewächshäusern auch nach der neuen Norm festzuschreiben. So liegt die auf 25 Kilogramm reduzierte Schneelast der DIN 11535 deutlich unter dem, was sonst für Unterkonstruktionen nach DIN EN 1991-1-3/NA anzusetzen wäre. Fachlich lässt sich dies mit einem völlig anderen Schnee-Abtau- und -Abrutschverhalten auf Gewächshausdächern, mit der kürzeren Nutzungsdauer und mit geringeren Sicherheitsanforderungen an die der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Kulturflächen begründen.

Ähnlich verhält es sich bei den Windlasten, wie es Prof. Dr. Puthli vom Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und Obmann des zuständigen DIN-Normenausschusses erst kürzlich wieder in einer detaillierten Abhandlung zum Bemessungskonzept von Gewächshäusern in der Zeitschrift Stahlbau beschrieben habe. „Wir sind Prof. Dr. Puthli sehr dankbar, dass er uns detailliert auf die Gefahren hingewiesen hat und sehen in ihm einen guten Anwalt für die Interessen des Gartenbaus“, betont Kräss.

Würden die Sonderregelungen bei den Schnee- und Windlasten wegfallen, müssten Gewächshäuser künftig mit deutlich stärkeren Konstruktionen gebaut werden. Diese wären nicht nur teurer, sondern würden auch zusätzliche Lichtverluste mit sich bringen. Alle Gewächshäuser müssten zudem mit Verbundsicherheitsglas (VSG-Glas) eingedeckt sein oder mit Netzunterspannungen ausgestattet werden, wie es bisher nur über Verkehrsflächen von Verkaufsgewächshäusern aus Gründen des Personenschutzes vorgeschrieben ist.

Verbände sind gefragt

Aus Sicht der INDEGA ist die Brisanz des Themas noch nicht überall erkannt. Die Interessenvereinigung will mit fachlichen Argumenten das Schlimmste verhindern. „Zusätzlich ist es aber dringend notwendig, auf politischer Ebene aktiv zu werden“, unterstreicht Kräss als Inhaber des Gewächshausbauunternehmens Kräss GlasCon. Für Kräss sind hier die Gartenbauverbände auf Bundes- und Landesebene gefordert. „Da das Baurecht auf Länderebene verankert ist, ist es zwingend notwendig, auch dort politisch aktiv zu werden.“

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