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Mehrgefahrenversicherung

Gartenbau benachteiligt

Am 23. Mai hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zum Verkehrssteueränderungsgesetz beschlossen. Die Folgen für die Mehrgefahrenversicherung fallen dabei zum Nachteil der Unternehmer aus.

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Demnach wird einerseits bei der Hagelversicherung der bestehende Steuersatz erhalten, andererseits die Möglichkeiten sinnvoller steuerermäßigter Kombinationen mit anderen Elementarschadensversicherungen (Mehrgefahrenversicherungen) jedoch verwirkt.

Die Forderung des Zentralverbands Gartenbau (ZVG) nach entsprechender Gestaltung – nicht zuletzt um auch Verzerrungen im internationalen Wettbewerb abzubauen – fand somit keine Zustimmung im Bundesministerium der Finanzen. Der ZVG bedauert diese Entwicklung und wird auch im weiteren parlamentarischen Verfahren auf diese Benachteiligung der deutschen Gartenbau-Branche gegenüber dem Ausland vehement hinweisen.

Heinz Herker, Präsident des ZVG, hatte sich seinerzeit in einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner gewandt. Es müsse politisch die eigenverantwortliche Vorsorge der Gartenbau-Unternehmer gefördert und die Benachteiligung gegenüber dem Ausland – in vielen EU-Ländern sind Hagel- oder Mehrgefahrenversicherungen von der Versicherungssteuer befreit oder werden gar staatlich gefördert – aufgehoben werden.

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