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Straßenbäume: Bundesverkehrsminister legt einen neuen Entwurf der ESAB (Empfehlungen zum Schutz vor Aufprall auf Bäume) vor

Neuer Entwurf kommt den Verbändevorstellungen teilweise entgegen, eine Abstandsregelung wurde aufgenommen. FLL bietet Verbänden Koordination einer gemeinsamen Stellungnahme an.
Kurze Frist für Stellungnahme bis zum 27. August.

Seit vier Jahren setzt sich die Forschungs-gesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) bereits gegen den Entwurf eines Regelwerkes des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen BMVBW (die Bearbeitung erfolgte über die Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen FGSV) zur Wehr. Der Entwurf sollte an schnell befahrenen Straßen eine Neuanpflanzung von Alleen-Bäumen verhindern und das Nachpflanzungen bei bestehende Alleen sehr erschweren.
Die FLL hat bereits 2001 in einer großen Protestaktion gegen diesen Entwurf gemeinsam mit ihren Mitgliedsverbänden und den Naturschutzverbänden federführend eine Podiumsdiskussion in Berlin während der Grünen Woche veranstaltet. Seitdem hat sie gemeinsame Stellungnahmen der am Protest beteiligten Verbände koordiniert und die Öffentlichkeit regelmäßig über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.
Im Januar 2004 hatte es eine letzte Verbände-Anhörung im BMVBW gegeben, in der den Verbänden eine Beteiligung an einer Überarbeitung des ESAB-Entwurfes zugesichert worden war. Aufgrund des vielfältigen Unmutes gegen den besagten Entwurf hat das BMVBW nochmals alle eingegangenen Stellungnahmen von Bundesländern und Verbänden auswerten und eine neue Fassung in der FGSV erarbeiten lassen.

Diese aktuelle Fassung der ESAB des BMVBW liegt nun vor.
In die neuen Empfehlungen zum Schutz vor Aufprall auf Bäume ist eine Abstandsregelung aufgenommen worden. Diese beträgt die nunmehr nur noch 4,50 m im Gegensatz zu früher, wo noch 8 m gefordert wurden.
Die FLL vermisst jedoch hier noch eine Öffnungsklausel. Denn bereits seit 1989 gibt es die Richtlinie für passive Schutzeinrichtungen (RPS), die den gleichen Abstand von Straßenbäumen von 4,50 m festlegt. Trotzdem haben Städte und Gemeinden diese Vorgabe manchmal nicht berücksichtigt und an Standorten, an denen nicht genügend Abstandsflächen vorhanden waren, Alleen und Straßenbäume gepflanzt. Des Weiteren sind einige Punkte in dem neuen Entwurf unklar formuliert, so dass sie eine zu weit auslegbare Handhabe erlauben.
So hat der Bund Deutscher Baumschulen bereits kritisch angemerkt, dass eine Aussage in dem neuen ESAB-Entwurf das Entfernen von Bäumen zur Verkehrssicherung ohne eingehende Prüfung auf Notwendigkeit begünstigt.
Er fordert, dass zunächst eine umfassende Prüfung anderer Maßnahmen erfolgen muss; erst wenn keine davon umsetzbar ist oder die ergriffenen Maßnahmen nachweislich nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, das Unfallgeschehen wesentlich zu verbessern, erst dann kann das Entfernen von Bäumen in Betracht kommen.
Kritisch zu bewerten sind zudem Aussagen zur Nachpflanzung in Alleen, in denen behauptet wird, eine Unterscheidung zwischen „großen“ und „kleinen“ Lücken könne bei Nachpflanzungen keine Bedeutung haben, will man ein geschlossenes Gesamtbild erreichen. Dies ist ein Punkt, der, so wie einige weitere nicht aufgezählte, auf seine Richtigkeit zu prüfen ist.

Trotz bundesweiter Ferienzeit ist nur eine sehr kurze Fristung für die Stellungnahmen (27. August 2005) vorgesehen. Die Verbände müssen sich innerhalb dieser Frist zu dem neuen ESAB-Entwurf zu äußern. Die FLL hat angeboten, eine synoptische Zusammenfassung zu fertigen und diese dem BMVBW zuzuleiten.

Sehr verwundert sind die Verbände darüber, dass bereits ab Anfang September der Deutsche Verkehrssicherheitsrat verschiedene Seminare u. a. über den aktuellen ESAB-Entwurf anbietet. Dieses Vorgehen ist während des noch laufenden Abstimmungsverfahrens sehr fragwürdig. Ein Vortrag geht auf eine so genannte Kompromisslösung ein, die bislang aber noch nicht einmal mit den Verbänden abgestimmt ist.
So wird es wohl trotz der überarbeiteten Fassung der strittigen ESAB noch ausreichend zu diskutierende Punkte geben, die aber hoffentlich schnellstmöglich - und für beide Seiten akzeptabel - geklärt werden.                                                                                                                                   FLL


Informationen über: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FLL),
Colmantstr. 32, 53115 Bonn, Fax: 0228/690029, info@fll.de, www.fll.de
Ansprechprtner: Jürgen Rohrbach