Geschützte Pflanzen durchgehend etikettieren
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Der Handel nimmt „in einer Welt der Plagiate“ eine Schlüsselstellung ein, so Ludwig Zeitheim, Landgard Blumen & Pflanzen, Geldern-Lüllingen. Er ist gleichzeitig in einer schwierigen Lage durch die enorme Sortenvielfalt. In dem rund 45000 Artikel umfassenden Artikelstamm bei Landgard heißt beispielsweise einer „rote Pelargonien“, von denen es aber sehr viele unterschiedliche gibt. „Dazu kommen viele unterschiedliche Vereinbarungen zwischen Züchter und Produzent, sodass der Handel gar nicht alle Schutzrechte überprüfen kann“, sagte Zeitheim. Er verwies auf den Liefervertrag, den jeder an Landgard liefernde Gärtner abschließen muss: „Der Anlieferer hat dafür einzustehen, dass er mit Produkten, Besitz, Angebot und Vermarktung seiner Produkte über Landgard keine Sortenschutz- und Markenrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt.“
Helfen kann eine durchgehende Etikettierung der Ware. In diesem Zusammenhang wies der Generalsekretär von Ciopora, Dr. Edgar Krieger, darauf hin, dass ohnehin ein Handel mit Pflanzen, die Sortenschutz haben und nicht etikettiert sind, eine Rechtsverletzung darstellt. „Der Inverkehrbringer muss prüfen, dass keine Schutzrechtsverletzung stattfindet“, so Krieger.
Kritik ging an die Züchter, die kaum dafür sorgen, dass ihre Pflanzen beim Produzenten und Handel mit der Sortenbezeichnung etikettiert sind. Hier sei konsequentes Durchgreifen notwendig.
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