Gartenbau-Versicherung: Schwer entflammbare Energieschirme werden Pflicht
Bei Neuanlagen wird ab Anfang 2006 der Einsatz von schwer entflammbarem Material (B1) gefordert. Bei bestehenden Anlagen ist dies ab dem nächsten Tuchwechsel obligatorisch. In geringem Umfang gibt es dazu Ausnahmen.
Angesichts der Feuer-Großschäden in den letzten Jahren war es im Rahmen eines aktiven Risiko-Managements dringend erforderlich zu handeln. Darauf wies Vorstandsmitglied Georg-W. Bruns auf der Mitgliederversammlung hin.
Die Industrie muss sich auf diese Forderung einstellen. Es wird mit Mehrkosten von 1 Euro/m² gerechnet. Die Preise könnten noch sinken, wenn das B1-Material Standard ist.
B1-Material ist immer erforderlich bei:
- fest stehenden Anlagenteilen (wie Rinnenschürzen),
- Verkaufsanlagen,
- Verbindern, Korridoren, Durchgängen,
- Lagerflächen,
- zentralen Schalt- und Verteilerkästen im Umkreis von 3 m,
- Einsatz von Tischen mit Kunststoffauflagen, Schwefelverdampfern mit Heizbirnen, direkt beheizten Feuerlufterhitzern, CO2-Kanonen, Gewächshausbedachung aus leicht oder normal entflammbarem Material (B2 oder schlechter).
Ausnahmen sind nur in Einzelfällen möglich bei:
- Gewächshäusern mit risikoarmer Ausstattung (keine brennbaren Einrichtungen und Inhalte); Bedingung: Einrichtung von Brandabschnitten. B3-Material (leicht entflammbar): höchstens 5 000 m², B2-Material (normal entflammbar) oder
Firebreak: höchstens 10 000 m².
- Speziellen Anwendungsfällen (kein geeignetes B1-Material auf dem Markt); Bedingung: Brandabschnitte, individuelles Sicherheitskonzept.
Die Aufteilung in verschiedene Brandabschnitte kann durch B1-Schirmmaterial erfolgen (Mindestbreite 3 m). Eine vollständig geschlossene Stehwand aus Glas oder anderem nicht brennbarem Material zählt ebenfalls als Brandabschnittsgrenze. G.H.
c) DEGA online 20. Juli 2005 www.dega.de